29. August 2006
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Versicherungen -
Versicherung News
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Wirtschaftsbrief (BAV)
betriebliche Altersvorsorge
DAS Netzwerk Dübbert & Partner
ist ein Zusammenschluss freier und selbständiger Experten zu den einzelnen Fachgebieten. IHK zertifizierte Versicherungsmakler, zertifizierte (gerichtlich zugelassene) Rentenberater, Ruhestandsplaner, freie Finanzdienstleister, Unternehmensberater, Finanzierungsberater, Immobilienmakler und auf Wunsch, Honorarberater. NewPlacement, OutPlacement, Karriere Coaching. Steuerberater, Rechtsanwälte aller Fachrichtungen, Wirtschaftsprüfer, Stiftungsberater und Notare. Wir vermitteln Ihnen die gewünschten Experten für Ihre Fragen, Wünsche und Anliegen.
Neue Gesetze bergen Haftungsrisiken für den Arbeitgeber in der betriebliche Altersversorgung (BAV)
Seit 01.01.2005 hat der Gesetzgeber den Arbeitgeber dazu verpflichtet eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.
Hier raus ergeben sich eventuell großen Haftungsrisiken für den Arbeitgeber. Es können sich Schadensersatzansprüche von mehreren tausend Euro pro Mitarbeiter ergeben.
Firmenchefs / Inhaber und Personalchefs sind meist völlig in Unkenntnis darüber, welche Risiken sie bereits bei einer Direktversicherung gegen Gehaltsumwandlung durch Vertragsgegenzeichnung eingegangen sind. Weit aus größere Risiken können in bestehenden Durchführungswegen und Verträgen schlummern. Weitaus schlimmer ist aber die Tatsache das viele Arbeitgeber die BAV erst gar nicht anbieten.
Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber
folgende Haftung übertragen
Auszug aus der Arbeitgeberhaftung:
- Auffüllungshaftung/Resthaftung
- Marketinghaftung
- Verschaffungsanspruch
- Haftung für nicht entrichtete Beiträge
- Haftung bei Insolvenz
- Anpassungspflicht
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Nachhaftung, persönlich haftender Arbeitgeber.
Arbeitgeberhaftung bei einer Direktversicherung
durch Gehaltsverzicht.
Der Arbeitnehmer wandelt Bruttolohn mit Gehaltsverzicht in eine Direktversicherung um. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge an eine Versicherung ab. Seit dem 01.01.2005 kann der Arbeitnehmer seinen bestehenden Vertrag zum neuen Arbeitgeber übertragen. Häufig haben die abgeschlossenen Verträge keine Sicherung der Beitragsgarantie im Falle des vorzeitigen Ausscheidens durch den Arbeitnehmer. Im Gegenteil, der Rückkaufswert ist meistens geringer als die geleisteten Beiträge. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er für die fehlenden Beiträge haftet. Was sich in einem bis fünfstelligen Bereich pro Mitarbeiter bewegen kann.
Zukünftig ist davon auszugehen, das durch das offen legen aller Vermögensverhältnisse des Arbeitnehmers bei Arbeitslosigkeit (Hartz IV) auch bestehende Verträge genau geprüft werden.
Pflichten des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber sollte sich bewusst sein, welches Risiko und welche Verpflichtung ihm der Gesetzgeber durch die Veränderungen der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, für die Betriebsrenten, durch den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung auferlegt wurden.
Fazit:
Da der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eine Informations- Dokumentations- und Beschaffungspflicht hat, machen möglicherweise in wenigen Jahren, Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche bei ihrem Arbeitgeber geltend. Gründe hierfür können unter anderem sein: Fehlerhafte Durchführung, fehlerhafte Aufklärung, fehlerhafte Dokumentation in den Personalakten, etc. Dadurch kann es zu finanziellen Engpässen in der Liquidität des Unternehmens kommen.
Pensionszusagen tickende Zeitbomben!?
in der Vergangenheit wurden, aus steuerlichen Gründen, zur Geschäftsführerversorgung Pensionskassen eingerichtet. Da sich die Kapitalmärkte nicht so entwickelt haben wie allgemein angenommen und erwartet, können gravierende (Versorgungs-)Probleme auftreten, welche den Beteiligten so noch gar nicht bekannt waren. Dies kann im schlimmsten Fall existengefährdende Ausmaße annehmen.
Sozialversichert und kein Leistungsanspruch!?
Unser Angebot und die Lösung für Sie als Arbeitgeber, Firmeninhaber, Geschäftsführer.
Unabhängigkeit und Neutralität sind unsere Stärke.
Sie, als Arbeitgeber bestimmen unsere Vorgehensweise und die zu erbringenden Leistungen.
Auf Wunsch in Absprache und gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Wir verstehen es, in Zusammenarbeit und Kooperation mit unabhängigen Spezialisten die Risiken zu minimieren, Sie objektiv und neutral zu beraten.
Altverträge werden auf Haftungsrisiken und Zukunftssicherheit überprüft.
Optimale Planung und Konzeption sind unabdingbar
für eine optimale Beratung der Altersversorgung für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Die zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten des Unternehmens müssen bestmöglich genutzt und umgesetzt werden. Dies geht nur, wenn die Durchführungswege konsequent unter Berücksichtigung folgender Punkte eingesetzt werden.
» Arbeitsrecht
» Steuerrecht
» Sozialversicherungsrecht
» betriebswirtschaftliche Betrachtung
» Prüfung der Durchführungswege
» gezielte Produktauswahl
» Konsequenzen und Auswirkungen von Rückdeckungskonzepten durchleuchtet werden.
* erst mit den daraus gewonnen Erkenntnissen können dann bedarfsgerechte Entscheidungen getroffen werden.
* Die betriebliche Altersversorgung ist eine Investition in die Mitarbeiter und somit in die Zukunft des Unternehmens.
* Die Unternehmensziele müssen, im Bezug auf die betriebliche Altersversorgung, bedarfsgerecht konzipiert und umgesetzt werden.
* Die Unternehmensziele können vielfältiger Natur sein.
Zum Beispiel:
» Haftungsminimierung
» Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche
» Liquiditätssteigerung
» Kostensenkung
» Erzielung zusätzlicher Gewinne
» Erhöhung der Innenfinanzierungsmöglichkeiten
» betriebliche Altersversorgung mit geringem / keinem Aufwand für den Arbeitgeber
» Imagessteigerung durch Übernahme Soziale Verantwortung
» Firmeneigenes Versorgungswerk
» Mitarbeiterbindung
» Fluktationssenkung (Kostensenkung)
» Mitarbeitermotivation
» etc.
Mit den passenden Strategien kann für jeden Betrieb
eines nach Bedarf gerichtetes Versorgungswerk eingerichtet werden.
Vorhandene und bestehende Durchführungswege / Verträge können angepasst, weitergeführt, optimiert und / oder in der Haftung minimiert werden.
Wir sind ein unabhängiges Dienstleitungsunternehmen und nutzen alle fünf Durchführungswege. Auf Wunsch unsere Mandaten von unterschiedlichen Anbietern. (Produktwahl)
Sie als Unternehmer können die Durchführungswege und die Anbieter frei wählen. Somit treffen Sie mit uns eine optimale Auswahl, ganz nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens. Zu berücksichtigen aus bestehenden Einrichtungen / Verträgen sind u.a.
» Gehaltsverzichtsvereinbarungen
» Produktschadensbewertung
» Nachverhandlung und Nachprüfung
» Nachberatung
» Anpassung
» Protokoll für die Personalakte
» Erarbeitung einer Checkliste
Weitaus größere Haftungsproblematiken
können sich durch die Portabilität ergeben. Nämlich, wenn der neue Mitarbeiter einen bereits bestehenden Vertrag mitbringt.
Der Arbeitgeber muss diesen Vertrag übernehmen.
Ohne Überprüfung können hier ungeahnte Risiken schlummern.
Zusammenfassung:
Unsere Dienstleistung für Sie und Ihr Unternehmen
Wir bieten Ihnen unser Know-how für Planungssicherheit und Rechtssicherheit.
In Zusammenarbeit / Kooperation mit namhaften Kanzleien und Produktgebern,
sind wir spezialisiert auf die neue Gesetzgebung. Wir zeigen Chancen und Möglichkeiten bedarfsgerecht zu reagieren.
Wir stehen zu unserer Verantwortung, Sie nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu beraten, alle Versicherungstechnischen Fragen zu klären und so Rechtssicherheit herzustellen.
Unsere Leistungen im Überblick:
» betriebliche Altersversorgung
» Prüfung der gesetzlichen Rentenkonten (Kontenklärungen)
» Hinterbliebenen Versorgung
» Absicherung gegen schwere Krankheit
» Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit,
» Unfall,
» Kranken, etc.
» Sachversicherungen privat
» Sachversicherungen geschäftlich
» Fördermittelrecherche für Betriebe
» Finanzierung für den privaten Wohnraum
» Durchsicht und Empfehlungen Ihrer Bestehenden Versicherungen.
Hinweise zum Haftungsausschluss:
Diese Informationen werden mit den Grundverständnis gegeben, das Autoren, Berater und Herausgeber keine rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen und / oder andere professionelle Ratschläge bzw. Dienstleistungen erstellen. Diese Informationen sollen und können nicht die fachliche Beratung durch den jeweiligen Fachmann/Frau ersetzen. Sie stellen in keinem Sinne eine Rechtsberatung oder Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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Gesetze und Verordnungen unterliegen ständigem Wechsel
und Änderungen. Daraus resultierend muss immer der Ist Zustand konkretisiert werden. Wir haften nicht für direkte und / oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, welcher auf Grund von uns oder von Dritten gegebenen Informationen entstehen, welche diese Informationen bereithält.
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