05. September 2006
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Versicherungen -
Vorsorge
Der Versicherungsmakler, Kontaktformular:
Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit kann
jeden unerwartet treffen. Der Gesetzgeber hat sich, besonders ab dem Jahrgang nach 1961, von der BU (Berufsunfähigkeit) EU (Erwerbsunfähigkeit) fast gänzlich verabschiedet. Ihren Rechnungen ist es egal, ob Ihre Rente reicht. Siehe auch: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Rechtsschutzversicherung
Erkrankungen:
34 % Skelett, Bewegungsapparates
30 % psychischer Natur
11 % Kreislauferkrankungen
10 % Sonstige Erkrankungen
06 % Krankheiten des Nervensystems
05 % Krankheiten des Verdauungssystems / Stoffwechsel
03 % Krankheiten der Atmungsorgane
01 % Krankheiten des Urogenitalsystems
Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2001
die Leistungen zur Berufsunfähigkeit
für die nach 1961 geborenen (fast) gestrichen. Aber auch für die vor 1961 geborenen sind die Leistungen nicht ausreichend. Durchschnitt 2004 bei Teil-Erwerbsunfähigkeit.
Mann: 423 €, Frau: 312 €
Durchschnitt 2004 bei Vollerwerbsunfähigkeit
Mann: 757 €, Frau: 634 €
Quelle: aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung vom Januar 2006
Die Leistungen der EU / BU Renten erreichen im Durchschnitt nicht mal die Hartz IV Leistungen.
zu Ihrer Renten-Absicherung, Zugeschnitten auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Lebenssituation. Auch hier gilt, die persönliche Beratung ist nicht zu ersetzen. Fragen Sie uns, gerne nehmen wir uns Zeit für Sie. Autor: wrh
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