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Riester Renten Vertrag und die Förderung

Riester-Rente, benannt nach den ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester.

K u r z i n f o  z u r  R i e s t e r r e n t e

Stand 2006 Diese Kurzinformation der Riesterrente ersetzt keine persönliche Beratung

und erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit

Mindestbeitrag: 2006 49,00 pro Monat aus versteuertem Einkommen (Netto)**

Zulage Staat: 2006 114,00 pro Jahr

Mindestbeitrag 2007 49,00 pro Monat aus versteuertem Einkommen (Netto)**

Zulage Staat: 2007 114,00 pro Jahr

Mindestbeitrag: 2008 65,33 pro Monat aus versteuertem Einkommen (Netto)**

Zulage Staat 2008 154,00 pro Jahr

Mindestbeitrag: 2009 69,60 pro Monat aus versteuertem Einkommen (Netto)**

Zulage Staat: 2009 154,00 pro Jahr

Mindestbeitrag: 2010 72,03 pro Monat aus versteuertem Einkommen (Netto)**

Zulage Staat: 2010 154,00 pro Jahr*

Plus 300 Euro pro Kind (einmalig seit 01.08.2008)

* darüber hinaus ist eine andere/höhere Zulage vom Staat nicht bekannt

** ein höherer Eigenbeitrag macht sich nicht bei der staatlichen Förderung,

sondern nur in der Steuer bemerkbar.

Am Ende des Jahres muss der Berechtigte über seine

Einkommenssteuererklärung die Eigenbeiträge

(49,00 (2006) x 12 = 588,00) mit seinem persönlichen Steuersatz geltend machen.

(Minderung des Spitzensteuersatzes)

Die Zulagen zu Riester Rente, welche Sie vom Staat erhalten,

wird mit Dauerzulagenvertrag von der jeweiligen Gesellschaft eingefordert.

Veränderungen in der Lebenssituation des Berechtigten sollten umgehend

bekannt gegeben werden. (Heirat, Scheidung, Geburt Kind/Kinder,

nicht mehr zulageberechtigtes Kind, Arbeitslosigkeit, Tod, etc.)

Generell ist im Riestervertrag eine Renten Zahlung vorgegeben.

Mit Rentenbeginn (60/65/67)besteht die Möglichkeit,

30 % des vorhandenen Kapitals zu entnehmen.

Das vorhandene Kapital hängt von der Anlagestrategie der Gesellschaft ab.

Garantiert in der Riesterrente werden:

eingezahlte Beiträge plus der staatliche Förderung/Zulage.

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