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D & O Versicherung für Führungskräfte

D und O - Directors`and Officers` Liability Insurance. Wer benötigt eine D und O Absicherung und warum ist sie sinnvoll ? Wie muss sie den sein, die Schutzweste für Manager: "kugelsicher, tragbar und stets zuverlässig" (Christian Buchholz)

In den Welt- und Großkonzernen ist die D und O Versicherung

längst zu einem stabilen Sicherheitsnetz geworden. Während in den klein -und mittelständischen (KMU)

Unternehmen das Risiko all zu oft verdrängt oder gar aus Unwissenheit überhaupt nicht bedacht wird.

Das Risiko ist aber ungleich höher, in den klein- und mittelständischen Betrieben, als in den Großkonzernen. Glück allein reicht schon lange nicht mehr aus.

Die Welt der Führungskräfte

(Manager, Geschäftsführer etc.) ist voller Tretminen, welche bei unbedachten Schritten das Privatvermögen des Betroffenen zerplatzen lassen können Schadenersatz und persönliche Haftung sind das Stichwort.

Die Bausteine einer D und O Versicherung

Vermögensschaden-Haftpflicht. hier sind zivilrechtliche Ansprüche des Unternehmens gegen seine Organe (Innenhaftung) versichert. Auch die Außenhaftung, also Ansprüche Dritter, wie dem des Fiskus oder Lieferanten gegen die Organe des Unternehnmens, ist versichert. Versicherungsschutz besteht für den geltend gemachten Anspruch und daraus resultierende Abwehrmaßnahmen, also Gerichts und Anwaltskosten. Strafrechtschutzversicherung für die Führungskräfte im Unternehmen, die strafrechtliche Prozesse abdecken.

Anstellungsvertragsrechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Manager. Die Versicherung kommt hier für die Kosten auf, welche sonst dem Manager zur Last fallen würde. Sie schützt den Manager, nicht das Unternehmen.

Während der Versicherungsschutz

bei den Großkonzernen fast flächendeckend ist, schließen klein und mittelständische Unternehmen hier die Augen. Teils aus dem Nichterkennen des Risikos, teils aus Unwissenheit. Persönlich haftende Firmenlenker verdrängen offensichtlich die Gefahr, das sie ihr persönliches Vermögen aufs Spiel setzen.

Bei den klein- und mittelständischen Unternehmen

wird die zunehmende Haftungsverschärfung mit einer zeitlichen Verzögerung Einzug halten", sagt Leuther. Insolvenz löst oft den persönlichen Bankrott aus. In diesem Zusammenhang tut Aufklärung not. Dies bezüglich muss ein Bewusstseinswandel der persönlich haftenden Organe einkehr halten, um im Ernstfall nicht das gesamte persönliche Vermögen zu verlieren. Auch hier gilt wieder einmal mehr, Wissen ist Macht und nur wer das Risiko kennt, kann es minimieren oder muss damit leben.

Und das sollten Sie wissen:

Als Rahmen für die Haftung des Managements wurde in Deutschland 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geschaffen. Es nimmt die Unternehmensleiter und deren Kontrollorgane stärker in die Pflicht, was auch die Haftung für Fehler erleichtert.

Im Juli 2002 trat außerdem das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) in Kraft, dass vor allem Aktiengesellschaften betrifft und sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex gründet.

Die beiden Gesetze zusammen bilden die Grundlage

zur Haftung von Unternehmensleitern und deren Kontrollorganen. Daraus folgt, dass jeder der Betroffenen gesamtschuldnerisch in voller Höhe

auch mit seinem Privatvermögen haftet. Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler

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