20. Oktober 2006
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Versicherungen -
Versicherung News
Gegenseitigkeit (VVaG)
VVaG, Versicherungsverein auf Gegeseitigkeit ist in der Umgangssprache die Abkürzung für Versicherungsverein auf Gegeseitigkeit. Dieser VVaG ist neben den öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen und der AG die einzig zulässige Rechtsform zum Betrieb von Versicherungsgeschäften.
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