20. Oktober 2006
Posted in
Versicherungen -
Versicherung News
DAS Netzwerk Duebbert & Partner, Kontaktformular,
Obmannsverfahren - Abschätzung
Obmann: Vorsitzender einer von zwei Parteien, zwei bestellten Sachverständigen oder einer, von dritten Stellen, ernannter Sachverständiger, Schiedsgutachter oder Schiedsrichter. Der Anwendungsfall der Obmannsabschätzung ist ein Abschätzung eines Schadens. Zum Beispiel in der Hagel-Versicherung über dessen Höhe in der vorausgegangenen einfachen Abschätzung keine Einigung erziehlt werden konnte. Die Entscheidung des Obmanns ist entgültig und kann nur in Ausnahme Fällen angefochten werden.
Der Anwendungsfall des Obmannverfahrens findet in dem Fall statt, in dem die beiden von den Vertragspartnern ernannten Sachverständigen einen Obmann wählen. Kommen die Sachverständigen nicht zu einem gemeinsamen Gutachten, z. B. über die Höhe des Schadens, entscheidet der Obmann innerhalb der Grenzen der Feststellung der beiden Sachverständigen. Für den Verbraucher ist das des kostengünstigste Weg.
DAS Netzwerk Dübbert & Partner
ist ein Zusammenschluss freier und selbständiger Experten zu den einzelnen Fachgebieten.
IHK zertifizierte Versicherungsmakler,
zertifizierte (gerichtlich zugelassene) Rentenberater, Ruhestandsplaner,
freie Finanzdienstleister, Unternehmensberater, Finanzierungsberater, Immobilienmakler
auf Wunsch Honorarberater.
NewPlacement, OutPlacement, Karriere Coaching.
Steuerberater, Rechtsanwälte aller Fachrichtungen, Wirtschaftsprüfer,
Stiftungsberater und Notare.
Wir vermitteln Ihnen die gewünschten Experten für Ihre Fragen, Wünsche und Anliegen.
DAS Netzwerk Duebbert & Partner, Kontaktformular,
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |




