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Warum betriebliche Altersvorsorge
betriebliche altersvorsorge die Eigenheiten
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Kann ich kündigen?

Das sollten sie nicht tun. Die Altersversorgung ist auf den Rentenbeginn fixiert. Das heißt, die Beträge, die Sie geschenkt bekommen haben müssten zurückgeführt werden. Ihre eigen, aus dem Netto entrichtete, bleiben mit Verzinsung erhalten.

Also, macht eine Kündigung keinen Sinn.

Lieber ruhen lassen und nach Möglichkeit wieder weiter besparen. Die betriebliche Altersvorsorge ist auf das 60. Lebensjahr festgelegt. (Stand 2006) Die Anhebung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr ist noch nicht berücksichtigt. Man könnte das Ende der BAV also durch einen bzw. mit einem rechtskräftigen Rentenbescheid definieren.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Da das umgewandelte Gehalt sofort an den Produktgeber (die Versicherung) weitergeleitet wird ist Ihr Geld mit allen Zinsen und Zuschüssen gesichert.

Verwaltungskosten, Abschlussgebühren laufende Kosten? Für Sie fallen keine Kosten an.

Der Berater und Verkäufer wird vom Produktgeber bezahlt. Bei reinen Beratungsaufträgen aus einem Beraterhonorar des Auftragsgebers.

Bei der Riester - Rente aufpassen

Und genau das ist der springende Punkt. Zu hohe Verwaltungskosten, zu hohe Verwaltungsgebühren, zu hohe Provisionen. Oftmals frisst die Vertragsgebühr die Riesterförderung auf. Vergleichen von Anbieter zu Anbieter und am besten auch den Versicherungsmakler.

Kann ich meine betriebliche Altersversorgung vererben?

Ja, Ehepartner, Lebenspartner, eingetragene und nicht eingetragene Lebensgemeinschaften auch gleichgeschlechtlich. Unterhaltspflichtige leibliche Kinder, Adoptivkinder. (maximal bis zum 27. Lebensjahr)

Kann ich die betriebliche Altersversorgung beleihen, verpfänden?

Nein.

Muss ich das Kapital am Ende als monatliche Rente nehmen?

Nein / Ja, Schauen Sie den Vertrag genau an, bevor Sie Ihn unterschreiben. Eine Teilauszahlung ist möglich. Sie haben ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Mit Renteneintritt können Sie sich das Guthaben auszahlen lassen. Teilauszahlung mit Teilverrentung ist möglich.

Wenn ich dieses Jahr nicht an der betriebliche Altersvorsorge

teil nehmen will, kann ich das nächstes Jahr auch noch tun?

Ja. Ihr Arbeitgeber muss aber jedes Jahr Ihre Entscheidung schriftlich vorliegen haben. Das heißt, Sie verzichten mit Unterschrift für 2006, und können sich dann 2007 entscheiden doch daran teil zu nehmen.

Warum muss ich das unterschreiben?

Auch Ihr Arbeitgeber muss dokumentieren das er seine Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung aufgeklärt hat. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Vorzüge der betriebliche Altersvorsorge anbieten und Ihnen die Möglichkeit der Entscheidung geben.Der Arbeitgeber bietet den Durchführungsweg und den Produktgeber (Versicherung) an.Hier hat der Arbeitnehmer kein Mitspracherecht.Durch Ihre Unterschrift sind Beide, sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Diese Frage, falls Sie für das laufend Jahr verzichtet haben, wird im darauffolgendem Jahr wieder an Sie heran getragen. Dadurch wird, falls Sie weiter darauf verzichten wollen, alle Jahre die Verzichtserklärung in die Personalakten abgelegt.

Anmerkung:

Für die Zukunft ist die Überlegung durchaus angebracht, wie viel privat für die Altersversorgung angebracht ist. Der Gedanke, dass im Falle der Arbeitslosigkeit darauf zu gegriffen werden muss und damit die Altersversorgung für die Rentenzeit aufgebraucht wird, kann/muss ein Umdenken einleiten. Abgesehen davon, ist es wesentlich lukrativer aus dem Brutto zu sparen als aus dem Netto.Die Entscheidung liegt beim Arbeitnehmer.

Hinterbliebenenabsicherung:

Hier hilft eine Risikolebensversicherung günstiger weiter.

Berufsunfähigkeitsversicherung:

kann als Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit eingeschlossen werden (ausführliche Gesundheitsfragen)Oftmals ist eine separate Versicherung gegen schwere Krankheiten angebrachter. Ein einmal festgelegter Betrag kommt dann zur Auszahlung. (ausführliche Gesundheitsfragen)

VBL, Versorgung der Bund und Länder und BAV?

Das ist möglich. Muss aber mit dem Dienstherrn vorher abgeklärt werden. Im "Osten" werden die Beiträge zur VBL mit der Grenze zur BAV verrechnet. Beispiel: Höchstgrenze zur BAV 210,- € p.M. minus Beitrag zur VBL ist Höchstbeitrag zur Umwandlung aus Brutto. (steuer- und sozialversicherungsfrei (31.12.2008 garantiert)) Autor: ded

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