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Lebensversicherung, kündigen, beleihen oder verkaufen

Die Frage ob eine Lebensversicherung gekündigt, beitragsfrei gestellt, beliehen oder verkauft werden soll, ist nicht eindeutig zu beantworten.

in Zeiten einer finanziellen Not ist das oftmals aber der einzige Weg durch ein finanzielles Tief zu kommen. Eine Kündigung der Lebensversicherung ist aber immer mit finanziellem Verlust verbunden. Hier kann ein Verkauf auf dem sogenannten Zweitmarkt mehr (zurück) bringen. Eine Beitragsfreistellung wäre zu erwägen, wenn in absehbarer Zeit, die Zahlungen der Monatsbeiträge wieder aufgenommen werden kann, also das Geld nicht als Kapital benötigt wird.

Mehr als die Hälfte aller Lebensversicherungen werden vor Ablauf gekündigt. Oftmals zwangsweise, weil Hartz IV Empfänger erstmal aufbrauchen müssen bevor ein Anspruch an die Leistung von Hartz IV geltend gemacht werden kann

Zweitmarktanbieter zahlen aber meistens etwas mehr aus, als die (eigene) Versicherungsgesellschaft an Rückkaufswert (Auszahlung) errechnet. Allerdings sind diese Zweitmarktanbieter wählerisch, so werden nicht alle Policen gekauft. Es sollte ein vorhandener Rückkaufswert von ca. 10.000,00 Euro und eine Restlaufzeit von, nicht mehr, als ca.15 Jahren vorhanden sein.

Je größer die Gebühren und Stornoabschläge der (eigenen) Versicherung sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass auf dem Zweitmarkt mehr zu holen ist. Den Versicherungsgesellschaften ist der sogenannte Zweitmarkt eher lästig. Einen Hinweis von seinem (eigenen) Versicherer kann der Kunde nicht erwarten oder erhoffen. Hier muss sich der Kunde selber darum kümmern.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Beleihung einer Lebensversicherung. Allerdings muss ein Rückkaufwert vorhanden sein. Auf das ausgezahlte Kapital werden Zinsen fällig. Die ausgezahlte Summe wird entweder vom Guthaben abgezogen oder durch eine monatliche Rate zurückgeführt.

Empfehlung: bevor die (eigene) Lebensversicherung nun einfach gekündigt wird, sollte zuerst ein Angebot von einem Zweitmarktanbieter eingeholt werden. Autor: ddü

Auch hier kann der Versicherungsmakler weiter helfen.

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