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Altersteilzeit und damit

Übergangslos in die Rente? Für den Einen oder den Anderen stellt sich diese Frage. Noch ist die Altersteilzeit möglich. Informieren sie sich, wenn sie die Altersteilzeit in Betracht ziehen, rechtzeitig. Für viele Arbeitnehmer stellt sich die Frage ob sie unter bestimmten Voraussetzungen, die Altersteilzeit nehmen können. Bis Ende 2009 haben Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, und eine entsprechende tarifliche Vereinbarung vorliegt, die Möglichkeit in die Altersteilzeit zu gehen. Siehe auch: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Rechtsschutz

Was ist Altersteilzeit?

Durch eine reduzierte Arbeitszeit, ist es so möglich einen gleitenden Übergang in die Rente ohne Abzug, zu schaffen. Geregelt ist dies im verabschiedeten Altersteilzeitgesetz von 1996

Der Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann dies nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Der Arbeitgeber kann dies aber nicht aus finanziellen Gründen ablehnen.

Wichtig ist immer die tarifliche Vereinbarung

Der Schritt in die vorzeitige Rente will gut überlegt und geplant sein. Was nützt der wohlverdiente Ruhestand, wenn die Rente knapp ist.

dies ist eine Info von Ihrem Versicherungsmakler. Autor: ded

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