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Studenten und Versicherungen
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Studenten und Versicherungen

wie viel Versicherung muss sein, was ist wichtig, sollte sein, unwichtig.

Natürlich ist neben dem Risiko, welches abzusichern gilt,

auch das monatliche Budget zu bedenken.

Die tatsächliche Absicherung kann nur in einem persönlichem Gespräch abgeklärt werden.

Unsere Ausführungen sollen lediglich eine Übersicht darstellen und Anhaltspunkte liefern.

Muss sein:

Krankenversicherung: PSKV, studentische Krankenversicherung.

Unfallversicherung,

Haftpflichtversicherung.

Hundehaftpflicht, wenn Hund vorhanden.

Sollte sein:

Rechtsschutzversicherung, Studentenrechtsschutzversicherung

Absicherung gegen schwere Krankheiten.

Unwichtig:

KHT (Krankenhaustagegeld),

Unfall Krankenhaustagegeld,

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr,

Lebensversicherungen im klassischen Stil als Kapitalanlage.

Hausratversicherung (?)

Erläuterung zu den einzelnen Punkten

Muss sein:

die Wichtigkeit der Krankenversicherung erklärt sich von alleine.

Die Krankenversicherung ist sowohl in der PKV (private Krankenversicherung)

als auch in der gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt über den Gemeindeunfallversicherungsverband

lediglich dann die Folgen eines Unfalls, wenn die Gemeinde Sachkostenträger ist.

In Private Hochschulen muss gesondert nachgefragt werden.

Die private Unfallversicherung ist immer angebracht, weil sie 24 Std. 365 Tage im Jahr,

in der ganzen Welt Deckung bereit stellt.

Eine Haftpflichtversicherung muss zwingend sein, da Schäden an Dritte abgedeckt sind.

Das heißt, wer einem Anderen einen Schaden zufügt, wird dafür haftbar gemacht.

Dieses Risiko, beispielsweise als Fußgänger, Radfahrer, Skater, etc.

einem Dritte einen Schaden zuzufügen sollte nicht unterschätzt werden.

Schadenersatzansprüche werden in der Regel in Geldersatz geltend gemacht.

Die Hundehaftpflichtversicherung sollte nicht unterschätzt werden.

Der Hundehalter haftet, wie in der Privathaftpflichtversicherung ausgeführt,

für Schäden an Dritte.

Sollte sein:

Mindestens eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte in Betracht gezogen werden.

Oder: Rechtsschutzversicherung für Studenten

Die Deckung gilt sowohl als Beklagter als auch als Kläger im Rechtsstreit.

Recht haben ist die eine Sache, Recht bekommen scheitert oft am benötigtem Geld,

für die Kosten an Rechtsanwälte, den Gerichtskosten, eventuelle Kautionen, etc.

Die Absicherung gegen "schwere Krankheiten" ist eine Versicherung gegen ca. 47

Zivilisationskrankheiten. Die versicherte Summe wird als Kapital ausbezahlt.

(siehe auch Dread Disease)

Unwichtig:

Das Krankenhaustagegeld kann sicherlich vernachlässigt werden.

Wie oft waren Sie im Krankenhaus und hätten das Krankenhaustagegeld bekommen?

Den fälligen Monatsbeitrag zahlen sie immer.

Gleiches gilt für das Unfallkrankenhaustagegeld, dass auch nur gezahlt wird,

wenn sie durch einen Unfall im Krankenhaus liegen.

Die klassische Lebensversicherung ist nach unserer Meinung sinnlos.

Wenn sie bereits eine Familie haben, so ist eine Risikolebensversicherung billiger und

schütz die Hinterbliebenen vor finanziellen Notlagen, bzw. sichert die Ausbildung der Kinder.

Sparen sollte immer vom Risiko getrennt betrachtet werden, zumal die Rendite in

Kombiprodukten meistens zu gering ist und sie lange Zeit an einen Vertrag gebunden sind.

Die Hausratversicherung macht natürlich Sinn, fraglich ist allerdings,

ob in einer Studentenbude der Hausrat abgesichert werden muss, selbst dann,

wenn das Zuhause nicht mehr bewohnbar sein sollte.

 





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