30. Januar 2007
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Versicherungen -
Vorsorge
Pflegeversicherung die Zukunft die Fakten.
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Die Pflegeversicherung ist im SGB (Sozialgesetzbuch XI (elf) § 1 Soziale Pflege Versicherung geregelt. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und ist unabhängig von Alter.
Über zwei Millionen Pflegebedürftige
(offizielle Zahl, davon 30% häusliche Pflege sind in der BRD auf Pflege angewiesen. Die Zahl ist mit Sicherheit steigend. Pflege ist teuer und will bezahlt sein. Die Situation ist bedenklich, betrachtet man sich die Kosten der außerhäusliche Unterbringung.
Zahlen von 2.000,00 € bis 3.000,00 € und mehr
(je nach Unterbringung, schwere der Pflegebedürftigkeit), eröffnen eine Schreckensbotschaft für die Zukunft. Das die gesetzliche Pflegeversicherung hier nicht ausreicht ist bekannt. Private Vorsorge tut not.
Selbst die Pflege zu Hause, die zwar billiger ist,
ist zwischenzeitlich zum Problem geworden. Betrachtet man die Gegebenheiten faktisch, so müsste ein Familienangehöriger seinen Beruf aufgeben, um je nach Pflegebedürftigkeit, die häusliche Pflege zu übernehmen. Hier fängt das Problem aber erst richtig an.
Ein Verdienst fällt weg und Pflege bedeutet oft einen 24 Stunden Einsatz.
Urlaub, Wochenenden, Einladungen, mal Essen gehen wird zum Problem, da eine andere Person die Pflege übernehmen muss. Von der psychischen und physischen Belastung der Pflegepersonen mal abgesehen.
Finanziell bedeutet dieser Dienst, an Pflegebedürftige Personen,
oftmals eine Einbuße. Auch hier heißt es, früh mit einer Pflegeversicherung anfangen, den der TAG X ist nicht vorhersehrbar. Junge Menschen, werden häufig nicht durch Gebrechen pflegebedürftig, sondern durch Unfälle. Die Zahl verunglückter Jugendlicher steigt ständig.
Schnell ist das private Vermögen aufgebraucht und die (eventuelle) Rente, plus gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht aus. All zu oft werden dann Eltern und Partner finanziell in die Pflicht genommen.
Die private Pflegeversicherung oder eine Dread Disease
(Absicherung gegen schwere Krankheiten, - Kapitalauszahlung) bietet eine Möglichkeit das finanzielle Problem aufzufangen. Oft muss über eine Umbau der häuslichen Umgebung entschieden werden. Gerade nach einem Unfall, kann es dazu kommen, dass behindertengerecht umgebaut werden muss oder es steht ein Umzug an. Hier wiederum wird Kapital benötigt, und das ohne sich verschulden zu müssen.
Die dringend anstehende Reform der Pflegeversicherung wird auf das Jahr 2008 verschoben.
Experten rechen, dass die Reserven der Pflegeversicherung, bis 2008
aufgebraucht sind. Auch wenn heute Überschüsse vorgezeigt werden, ist das nur eine kurzfristige Betrachtung des angespannten Situation in der Pflegeversicherung.
Die Aussichten: in der Pflegeversicherung
sind Diese alles andere als rosig. Die Prognose: Leistungskürzung oder Beitragsanhebung. Die ambulante Pflege zu Hause soll gefördert werden, da diese billiger ist als die Stationäre.
Siehe auch: wenn der MDK klingelt (medizinischer Pflegedienst der Krankenkassen).
Zahlen und Fakten:
Für stationäre Pflege wird in der 1.Pflegestufe 1.023,00 € bezahlt.
Für stationäre Pflege wird in der 2.Pflegestufe 1.279,00 € bezahlt
Für stationäre Pflege wird in der 3.Pflegestufe 1.432,00 € bezahlt.
Häusliche Pflege: Stufe 1, Familie oder Freunde 205,00 €
Häusliche Pflege: Stufe 1, sozialer Pflegedienst, 384,00 €
Hilfe einmal täglich, für mindestens zwei Verrichtungen.
Häusliche Pflege: Stufe 2, Familie oder Freunde, 410,00 €
Häusliche Pflege: Stufe 2, sozialer Pflegedienst, 921,00 €
Hilfe drei mal täglich, zu verschiedenen Tageszeiten.
Häusliche Pflege: Stufe 3, Familie oder Freunde, 665,00 €
Häusliche Pflege: Stufe 3, sozialer Pflegedienst, 1.432,00 € bezahlt, Härtefall:1.918,00 €, Hilfe im 24 Stundendienst
(für die Angaben übernehmen wir keine Haftung, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werde).
Die Anbieter und die Produkte sind vielfältig.
Fragen sie uns, ihren Versicherungsmakler, er hilft ihnen weiter und findet mit ihnen gemeinsam, die richtige Absicherung nach ihren Wünschen und Bedürfnissen. mehr info dazu. http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de
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