31. Januar 2007
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Versicherungen -
Vorsorge
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Das Hamburger Modell
ist eine temporäre Lohnsubvention, beschränkt auf 10 Monate, - maximal.
Aber auch, seit 2004 Arbeitnehmer die 6 Wochen und länger krank waren.
Diesen Menschen steht eine Eingliederungshilfe nach dem IX Sozialgesetzbuch zu.
Damit soll die Eingliederung von Arbeitslosen,
Langzeitarbeitslosen, und davon "Bedrohten", die keinen verwertbaren Berufsabschluss vorweisen können, gefördert werden.
Die Fördervoraussetzung bedingt den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe.
Die Arbeitslosen sollen in dem Förderzeitraum die Möglichkeit erhalten sich einen höheren Lohn erarbeiten zu können um damit (wieder oder erstmalig) in den Ersten Arbeitsmarkt zu kommen.
Gefördert werden sozial- versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit einer Wochenarbeitszeit von mindesten 15 Stunden.
Das Hamburger Model steht aber auch für eine Wiedereingliederung nach längerer Krankheit.
Anmerkung:
Oft ist dieser komplizierte Sachverhalt nur schwer durchschaubar und für den Laien völlig undurchsichtig. Der Rentenberater wie auch mögliche Sozialarbeiter in den Betrieben können hier wertvolle Hilfe leisten. Es ist Ihr Recht sich darüber genauesten beraten zu lassen und sich ausführlich zu informieren.
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