03. Februar 2007
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Versicherungen -
Vorsorge
Rürup Rente
Wer profitiert von der Rürup-Rente? Die Zielgruppe der Rürup Rente sind in erster Linie die Selbstständigen und Existenzgründer.
Die Altersvorsorge eines Selbständigen
kann aber nicht ausschließlich
über die Steuer betrachtet werde, sondern muss in erster Linie der Altersabsicherung gerecht werden.
Freiwillige Beiträge
in die Gesetzliche Rente zu zahlen
erachten wir als Versicherungsmakler, für einen Selbständigen als sinnlos. Bei Neuabschlüssen haben sie keine andere Möglichkeit (mehr), steuerbegünstigte Altersvorsorge zu betreiben. Eine Riester-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung bleibt ihnen verwehrt. Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung sind seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, bzw. nur noch dann, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1.Januar 2005 begonnen hat und die Versicherungsbeiträge bis zum 31.12.2004 entrichtet worden sind.
Die Sicherung der Altersvorsorge für Selbständige vor dem Vollstreckungszugriff.
Der Bundestag hat heute 17.12.2006, das Gesetz zum Pfändungsschutz
für die Altersvorsorge abschließend beraten. In Zukunft wird die Altersvorsorge von Selbständigen in gleicher Weise vor dem Zugriff der Vollstreckung der Gläubiger geschützt wie die Rentenansprüche bei abhängig Beschäftigten. Bisher hat die Altersversorgungen von Selbständigen diesen Schutz nicht genossen. Der Selbständige hat somit im Insolvenzfall mit seinem kompletten Vermögen gehaftet.
Die eigene Altersvorsorge Rente viel damit der Vollstreckung zum Opfer.
Das führte dazu, dass der Selbständige auf die Hilfe der staatlichen Unterstützung angewiesen war. Durch den Pfändungsschutz sollen zukünftig die Rahmenbedingungen für Existenzgründer und Selbstständige neu geregelt werden.
Allerdings sind hier strikte Auflagen zu beachten
So ist der Pfändungsschutz auf solches Vorsorgekapital beschränkt, dass von dem Berechtigten unwiderruflich in seine Altersversorgung eingezahlt wurde. Das angesparte Kapital darf erst im Rentenfall (65. Lebensjahr), im Todesfall, im Falle der Berufsunfähigkeit und nur als lebenslange Rente ausbezahlt werden. Ein Kapitalwahlrecht ist hier nicht vorgesehen. Allerdings wird die Hinterbliebenenversorgung mit einbezogen.
Vorsorgekapital ist progressiv geregelt
So soll der Pfändungsfreibetrag der Pfändungsgrenze entsprechen. Die Staffelbeträge (jährlich) reichen von 2.000,- Euro bei einem 18 jährigen bis 9.000,- Euro für einen über 60 jährigen welche jährlich angelegt werden können. Die Begründung liegt darin, das ein jüngerer Mensch mehr Zeit hat seine Altersvorsorge neu auf zu bauen.
Im ersten Schritt soll die am weitesten verbreitete Lebens- und (private) Rentenversicherung vor einem schrankenlosen Vollstreckungszugriff geschützt werden. Die offene Formulierung des Gesetzes lässt andere Geldanlagen, welche der Altersvorsorge gewidmet sind durchaus zu.
Verträge die vor dem 01.01.2005 mit regelmäßigen Beiträgen bedient wurden sind von der Regelung ausgeschlossen. Somit stellt die Rürup Rente eine gesicherte Altersversorgung dar.
Jahressteuergesetz 2007 verabschiedet
" ..Durch die vorgenommene Anpassung bei der sog. Günstigerprüfung ist jetzt sichergestellt, dass sich die Beiträge stets ab dem ersten Euro - im Rahmen des jeweils maßgeblichen Prozentsatzes (2006: 62%, 2007: 64%, 2008: 66%, etc.) - steuermindernd als Sonderausgaben auswirken. Voraussetzung ist aber auch, dass die Höchstbeträge von maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete noch nicht durch Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen ausgeschöpft wurden.
Vor allem Selbständige, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung
der einem berufsständischen Versorgungswerk an gehören, können durch die Neuregelung von der Basisrente und Rürup Rente profitieren"
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