05. Februar 2007
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Versicherungen -
Finanzen
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Bürgschaften, muss das sein?
Was ist eine Bürgschaft und was muss man darunter verstehen? Generell muss gesagt werden; Vorsicht vor jeder Bürgschaft.
ihr Versicherungsmakler informiert:
Die meisten Banken fordern bei der Gewährung eines Kredits einen Bürgen.
Das trifft meistens dann zu, wenn der Kreditnehmer keine ausreichenden Sicherheiten stellen kann.
Beispiel: Sie benötigen ein Darlehen in Höhe von X, haben aber keine Sicherheiten, auf die die Bank zurück greifen kann, falls sie den Kredit nicht zurückzahlen können.
In dem Fall würde die Bank den Bürgen in voller Höhe der Verbindlichkeit Anspruch nehmen.
Das bedeutet, das der Bürge solvent genug sein muss um die Darlehenshöhe zu decken.
Der gängigste und geläufigste Personenkreis für Bürgschaften sind; Lebenspartner, Ehepartner, Eltern, Geschwister, Geschäftspartner.
Vorsicht ist allemal geboten eine Bürgschaft zu übernehmen, denn die Risiken sind oft nicht abschätzbar. Bürgschaften haben meistens Langzeitwirkung.
Folgendes sollte zwingend beachtet werden.
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man sollte denjenigen, für den man bürgt gut genug kennen und vertrauen, so das davon ausgegangen werden kann, das die Verbindlichkeiten ordnungsgemäß zurück geführt werden. Ist dies nicht der Fall, dann sollte man die Finger davon lassen. Der Bürge muss immer für die Gesamtschulden auf kommen.
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Die Bürgschaft sollte in der Höhe und in der Zeit begrenzt sein. Nur so kann sicher gestellt sein, das der potentielle Bürge nicht auf unabsehbare Zeit in voller Höhe haftet und damit sein eigenes Vermögen verspielt.
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Die Bürgschaftserklärung muss immer schriftlich erfolgen. Damit hat der Gesetzgeber eine Unüberlegte Bürgschaft weitestgehendes ausgeschlossen.
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Sollte der schlimmste Fall eintreten und der Kreditnehmer wird zahlungsunfähig oder er macht sich aus den Staub, muss der Bürge in voller Kredithöhe einstehen. Der Bürge hat zwar einen Regressanspruch an den Schuldner, doch die Aussichtslosigkeit ist wegen Vermögenslosigkeit, meistens vorprogrammiert und damit erfolglos. Das bedeutet; der Bürge bleibt auf seiner Forderung sitzen.
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Der Gesetzgeber hat (zwischenzeitlich) geregelt, das Unterschriften von Ehepartner, Lebenspartnern und solchen Personen welche über kein eigenes Vermögen oder / und Einkommen verfügen verboten sind. ( Banken haben sich oftmals (vorsorglich) die Unterschrift des Ehe / Partners geben lassen).
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Vorsicht ist bei einer Bürgschaft also immer geboten und will gut überlegt und bedacht sein.
- Prüfen sie vorher, ob alle Möglichkeiten der Besicherung, für den Kredit, von seiten des Kreditnehmers ausgeschöpft sind, oder ob sich andere Möglichkeiten anbieten bevor sie als Bürge mit ins "Boot" gehen
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