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Was ist der Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich regelt die Ausgleichsansprüche, der erworbenen Anwartschaften oder Aussichten, die während einer Ehe erworbenen wurden.

Dieser Versorgungsausgleichsanspruch

bezieht sich auf, Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsunfähigkeisrenten und, unter Umständen auch auf Betriebsrenten, aus der Anwartschaften öffentlich rechtlicher Versorgungswerke und aus der Beamtenversorgung, ebenso aus privaten Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, welche zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen wurden.

Im Falle einer Scheidung steht dem Ehepartner,

mit den wertniedrigeren Anwartschaften, die Hälfte des Wertunterschiedes zu.

Die Durchführung erfolgt generell über die (verschiedenen) Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen.

Außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (private Lebensversicherungen, Rentenversicherungen) sind die Realanteile, welche sich in den jeweiligen Versicherungen befinden offen zu legen und können über eine schuld rechtliche Versicherung mit Beiträgen zu einer, z. B. Lebensversicherung ausgeglichen werden.

Das bedeutet, dass der Ehepartner,

der weniger eigene Rentenansprüche oder gar keine Rentenansprüche hat, für die Zeit der Ehe „entschädigt“ wird.

Die Regelung trifft sowohl auf Frauen, als auch auf Männer zu. Das heißt, das auch Frauen, wenn sie denn eine größere Anwartschaft als der Mann haben, einen Anteil übertragen müssen.

Lediglich bei Ehepaaren, die beide berufstätig waren / sind und annähernd gleiche Anwartschaften vorweisen können, kann der Ausgleich entfallen.

Dieser Versorgungsausgleich hat nichts mit dem restlichen, vorhandenen Vermögen eines Ehepaars zu tun. Fragen zur gesetzlichen Rente, der zugelassene Rentenberater hilft weiter. Autor: wrh

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