22. Februar 2007
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Versicherungen -
Vorsorge
haben Sie Ihre Lebensversicherung gekündigt
Unzufrieden mit der Rückzahlung? Aus einer Notlage heraus haben viele Deutsche ihre Lebensversicherung gekündigt. Sie geben sich mit zu niedrigen Auszahlungen, Rückzahlungen zufrieden. Die Verbraucher verzichten damit auf ca. 3,5 Millionen Euro aus Rückzahlungen von Lebensversicherungen bei vorzeitiger Kündigung.
Beispiel; Sie haben pro Monat 100 ein bezahlt,
und das 48 Monate lang. Also insgesamt 4.800 Euro. Sie hätten also bei Kündigung einen Anspruch auf ca. 2000 Euro. Hat die Versicherung aber nur 1000 Euro bezahlt, so hätten sie einen Anspruch auf Nachzahlung von ca. 1000 Euro. Diese kann der Kunde nachfordern.
Circa 7 Millionen Kunden haben bis Mitte 2001
eine Lebensversicherung abgeschlossen und dann vorzeitig wieder aufgelöst. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 162/03 und des Bundesverfassungsgerichts Az. 1 BvR 1317/96) hervor.
Wie bekomme ich das mir zustehende Geld
von der Lebensversicherung zurück ? Sie als Kunde müssen selber tätig werden. So sollten sie vorgehen.
- alle Versicherungsunterlagen heraussuchen oder bei der Versicherung anfordern.
- Schreiben sie einen Brief an die Versicherung und fordern sie die Nachzahlung.
- Lehnt die Versicherung ab, so können sie sich mit einer Sammelklage wehren.
Für welchen Kunden lohnt sich eine Klage ?
Für alle Kunden, die ihre Lebensversicherungen in den ersten 5 Jahren gekündigt haben.
Diese Kunden haben meistens kein oder nur wenig Geld zurück erhalten.
Laut der Gerichte, haben Kunden aber einen Anspruch von mindestens 40 Prozent ihrer eingezahlten Prämien.
Musterbriefe zu den Nachforderungen
gibt es bei den Verbraucherschutzzentralen oder online unter; www.bundderversicherten.de oder www.vzhh.de
Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg organisiert Sammelklagen für sie als Verbraucher.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 30 Euro pro Vertrag.
Es ist Ihr Geld, handeln sie und machen sie ihre Forderung gegenüber der Versicherung geltend.
Haben sie Ihre Unterlagen nicht mehr, so fordern sie Diese bei der Versicherung an. Autor: wrh
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