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Unter bestimmten Voraussetzungen

werden Selbstbeteiligungen und Zuzahlungen gefordert oder erlassen. In der Auflistung sehen sie die gängigsten Verordnungen.

Arzneimittel: pro Arzneimittel werden mindestens 5 Euro, bzw. 10 Prozent des Abgabepreises, höchstens jedoch 10 Euro verlangt.

Das bedeutet, dass zum monatlichen Krankenkassenbeitrag

also zum Versicherungsbeitrag noch die Praxisgebühr und die Zuzahlung für Medikamente und andere Verordnungen dazu kommen.

Arzt / Zahnarzt:

Überweisung von einem anderen Arzt keine Praxisgebühr. Kinder unter 18 Jahre sind frei.

Im Krankenhaus:

10 Euro pro Tag, maximal aber für 28 Tage pro Jahr.

Heilmittel / häusliche Krankenpflege:

Für maximal 28 Tage, 10 Prozent der Kosten, zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

Hilfsmittel:

z,B. Rollstühle, Hörgeräte, 10 Prozent für jedes Gerät, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.

Zahnersatz:

Festzuschüsse, 50 Prozent der durchschnittlichen, zahnärztlichen und technischen Kosten. 20 bis 30 Prozent bei Vorlage eines lückenlosen Bonusheftes. Lückenlose Vorsorge.

Kieferorthopädie:

20 Prozent der Kosten, 10 Prozent der Behandlung weiterer Kinder. Der Eigenanteil wird bei erfolgreich abgeschlossener Behandlung zurück erstattet.


Haushaltshilfe und Soziotherapie:

10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens jedoch 5 Euro maximal 10 Euro, aber nicht mehr als der tatsächliche Gesamtaufwand.

Ambulante Rehabilitation:

10 Euro pro Tag, bei einer Anschluss Rehabilitation ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt.

Mutter- Vater- Kind-Kur:

10 Euro Zuzahlung pro Tag, nur für Versicherte über 18 Jahre.

Brillen und Sehhilfen.

Zuschuß gibt es nur für Kinder unter 18 Jahren und für stark Sehbehinderte ab ca. 8 Dioptrien.

Fahrtkosten:

werden von den Krankenkassen nur noch übernommen wenn eine medizinische Begründung vorliegt, also in Ausnahmefällen. Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens aber 5 Euro, höchstens 10 Euro, auch für Versicherte unter 18 Jahren.

Medikamente die nicht verschreibungspflichtig sind:

werden von den Kassen nicht mehr erstattet. Die Ausnahme bestehen bei Kindern unter 12 Jahren, bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum 18 Lebensjahr und bei der Behandlung von schwerwiegenden Fällen von Erkrankungen.

Künstliche Befruchtung:

hier sind maximal drei Versuche vorgesehen. Die Kasse übernimmt davon 50 Prozent der Kosten. Die Altersbegrenzung; Frauen zwischen 25 und 40 Jahren und Männer bis 50 Jahre.

Sterilisation:

Die Kostenübernahme wird nur genehmigt, wenn dies durch eine Erkrankung notwendig ist.

Fragen sie vorsichtshalber ihren Arzt, was an Kosten auf sie zukommt.

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