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Selbständige und Arbeitslosenversicherung

Ein neuer Service der Arbeitsagentur, ist Selbständigen gar nicht bekannt. Seit dem 01. 02. 2006 ist das Prinzip der Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung erstmals durchbrochen.

Zum ersten mal können sich Selbständige freiwillig

in der Arbeitslosenversicherung weiter versichern. Folgende Voraussetzungen für versicherungsfähige Personen müssen erfüllt sein.

- Personen, die Angehörige pflegen mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 14 Stunden wöchentlich.

- Selbständige deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden in der Woche umfassen.

- Beschäftigte, die einer Tätigkeit außerhalb der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz ausüben.

Voraussetzung:

ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate vor Beginn der Pflege, Selbstständigkeit oder des Auslandsaufenthaltes mindesten 12 Monate lang Pflicht - Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt oder eine Ersatzleistung, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat.

Zeiten mit Bezug der früheren Arbeitslosenhilfe und / oder früheren Arbeitslosengeld II ( Leistungen nach dem SGB II ) können nicht berücksichtigt werden.

Fristen:

Der Zeitraum zwischen dem Ende des letzten Arbeitsverhältnisses oder dem Bezug einer Ersatzleistung und der Aufnahme der Beschäftigung oder der Tätigkeit, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, darf nicht mehr als einen Monat betragen.

Ab ersten Januar 2007 muss der Antrag

bei der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich innerhalb des ersten Monats nach Aufnahme der Pflege, Selbstständigkeit oder des Auslandsaufenthaltes gestellt werden.

Wird die Pflegetätigkeit, die Tätigkeit als Selbständiger oder der Auslandsaufenthalt beendet und tritt danach Arbeitslosigkeit ein, werden die freiwilligen Zeiten der Arbeitslosenversicherung als anwartschaftsbegründend berücksichtigt.

Der monatliche Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung, für den genannten Personenkreis, liegt pro Monat bei ca. 40 Euro.

Für Personen in der Pflegetätigkeit bei ca. 16 Euro. (Betrifft nicht angestellte Personen, welche in der Pflege tätig sind)

Anträge können bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Anmerkung:

Bedenken Sie immer, geht es doch schief, muss danach das Leben weiter finanziert werden können. Die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosen- Versicherung ist eine Möglichkeit. Autor: ddü

Weitere und ausführliche Informationen

gibt es auch im Internet unter: www.arbeitsagentur.de oder mehr Info dazu Dübbert u. Partner Makler für Versicherungen und Finanzdienste oder stellen Sie Ihre Fragen direkt den Experten!

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