08. März 2007
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Versicherungen -
Finanzen
Mogeln in der Lebensversicherung gilt nicht
In Tarifen in denen nach den Rauchgewohnheiten der versicherten Person gefragt wird, müssen diese Frage wahrheitsgetreu beantwortet werden. Zu gut deutsch, mogeln kann fatale Folgen haben.
Es lässt sich heute leicht überprüfen, ob die versicherte Person Raucher oder Nichtraucher war, dank Moderner Medizintechnik lässt sich das schnell klären.
Günstige Nichtrauchertarife sollte bei der Lebensversicherung (u. ä. Tarifen in der Personenversicherung) nur dann gewählt werden, wenn der Versicherte wirklich nicht raucht.
Das macht ein Gerichtsurteil aus Coburg deutlich.
Im Ernstfall, wie hier, verweigert die Versicherung die Zahlung und das mit Recht. In dem betreffenden Fall hatte eine Frau im Jahr 2003
bei einem Lebensversicherer einen Nichtrauchertarif abgeschlossen. Zur Frage; haben Sie in den letzen zwei Jahren geraucht, hatte die Frau NEIN angekreuzt.
Nachdem die Frau an Lungenkrebs verstorben war, wurde der Versicherer misstrauisch und forschte nach und verlangte die Klärung.
Das Ergebnis war, die Frau hatte zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geraucht und das war bei den behandelten Ärzten auch bekannt.
Der Erbe klagte, weil er von der Versicherung kein Geld bekommen hatte. So landete das ganze vor Gericht, wo die Richter der Versicherung Recht gaben. Der Erbe ging leer aus.
Die Begründung:
Durch ihre falschen Angaben sei die Frau in den Genuss des günstigeren Nichtrauchertarifs gekommen, der ihr jedoch nicht zustand. (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) Die Versicherung brauchte deshalb nicht zu zahlen. Fragen sie die Experten, ihren Versicherungsmakler.
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