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Autounfall Leihwagen und dann

Nach einem Autounfall ist beim mieten eines Leihwagens Vorsicht geboten. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, benötigt häufig einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur.

Dieser Leihwagen wird, im Normalfall

von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Ist der gemietete Ersatzwagen zu teuer, muss die Versicherung die Kosten nicht in voller Höhe übernehmen. Das gilt vor allem für die sogenannten Unfallersatzwagentarife einiger Mietwagenfirmen. Bei solchen Tarifen soll es Preisaufschläge von bis zu 400 Prozent geben, nur weil das die Versicherung bezahlt, so der GDV. Von der Branche wurden diese überzogenen, hohen Preise bei Unfallersatzwagen bestätigt. Sie waren für viele Anbieter der Gewinnbringer Nummer eins. Viele Leihwagenfirmen haben einen enormen Profit damit gemacht.

Mitte 2006 fällte der Bundesgerichtshof

eine grundlegende Entscheidung. Geschädigte müssen bei der Anmietung von Fahrzeugen nun auf die Preise achten, sonst bleiben sie unter Umständen auf den erhöhten Kosten sitzen. Für den Geschädigten ist es aus Sicht des Bundesgerichtshofes relativ einfach. Der Kunde muss sich nur so verhalten, wie er sich als Privatkunde auch verhalten würde, wenn er ein Auto anmietet. Er muss sich zwei bis drei Angebote erstellen lassen und die Preise vergleichen.

Auch Verbraucherschützer begrüßen die Rechtssprechung als Vorteil für die Unfallopfer. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, raten die Verbraucherschützer den Geschädigten, dass die Autovermietung, möglichst noch in Ihrem Beisein, bei der Versicherung telefonisch nachzufragen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten für einen Mietwagen übernommen werden.

Böse Überraschungen können so vermieden werden

Der Verbraucher sollte schon im Eigeninteresse preisbewusst handeln, den schließlich sind es immer die Gelder der Versicherten, die verbraucht werden, also auch Ihre eigenen Beiträge zur KFZ - Versicherung. Autor: ede

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