Versicherungsprüfung durch Experten: kostenlos, leistungsorientiert, beitragsoptimal.

Benutzerbewertung: / 17
SchwachPerfekt 

BGH zwingt Banken zu mehr Transparenz

Bank-Mitarbeiter müssen ihren Kunden künftig sagen, was sie verdienen: Laut höchstrichterlicher Entscheidung sind beim Verkauf von Anlageprodukten wie Aktienfonds fortan alle Provisionen offen zu legen. Wen nicht, kann der Kunde Schadenersatz fordern.

Die Pflicht zur Offenlegung der Provisionen so genannter Kickbacks gelte sowohl für den einmaligen Ausgabeaufschlag als auch für jährlich anfallende Management-Gebühren, hieß es in der am Montag bekannt gewordenen Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofes (BGH, AZ: XI ZR 56/05).Die Aufklärung über die Rückvergütung ist notwendig, um dem Kunden einen insofern bestehenden Interessenkonflikt der Bank offen zu legen.

Erst dadurch werde der Anleger in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der beratenden Bank selbst einzuschätzen.

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) bezeichnete das Urteil als überraschend. Mögliche Konsequenzen würden geprüft, sagte ein Sprecher. Die in dem Fall als Vertreter des Klägers auftretende Rechtsanwaltskanzlei Tilp sprach von einer der wichtigsten Entscheidungen im deutschen Bankenrecht seit Jahrzehnten. Die Bank, die einem Kunden etwas empfiehlt, egal welches Produkt, muss sagen, dass sie von dem Produkt profitiert, wenn sie Kickbacks bekommt, sagte Andreas Tilp. Es geht nicht nur um Ausgabeaufschläge und Teile der Bestandsprovisionen.

Mit der Entscheidung schlägt der BGH in die gleiche Kerbe wie die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID, die in Deutschland noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll. Diese fordert von den Banken mehr Transparenz gegenüber ihren Kunden  etwa bei der Wahl des Börsenplatzes zur Ausführung von Wertpapiertransaktionen oder der Offenlegung von Provisionen. Quelle: Welt online

Fragen direkt den Experten

Dübbert u. Partner DAS Netzwerk

unabhängige VERSICHERUNGSMAKLER - freie FINANZPLANER - UNTERNEHMENSBERATER - RUHESTANDSPLANER – zertifizierte (gerichtlich zugelassene) RENTENBERATER - HONORARBERATER - IMMOBILIENMAKLER - INVESTMENTBERATER - FINANZIERUNGSSPEZIALISTEN - FÖRDERMITTELBERATER - NEWPLACEMENT - OUTPLACEMENT - KARRIERE COACHING - STEUERBERATER - RECHTSANWÄLTE aller Fachrichtungen - WIRTSCHAFTSPRÜFER - STIFTUNGSBERATER - NOTARE.

Share this post



Weitere Artikel

Experten-Fachbereiche

 Dübbert&Partner              mehr Info

                  mehr Info

mehr Info

 

                                                             mehr Info

Who's Online

Wir haben 13 Gäste online

Click here to get Traffic Netzwerk