12. März 2007
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Versicherungen -
Vorsorge
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Rentenversicherung und freiwillig Beiträge
Die Frist zur Entrichtung der freiwilligen Beiträge für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung läuft zum 31.März 2007 ab. Das bedeutet, wenn Sie noch Beiträge für 2006, zur freiwilligen Rentenversicherung zahlen wollen, muss das Geld bis 31, März 2007 auf dem Konto der Deutschen Rentenversicherung sein.
Darauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung hingewiesen
Eine lückenlose Beitragszahlung ist für die Versicherten wichtig, die Ihre Ansprüche zur Rente der Erwerbsminderung aufrecht erhalten wollen. Setzen Sie nur einen Monat aus, so verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Rente zur Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung. Der Beitrag kann frei gewählt werden. Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 79,60 Euro pro Monat, der Höchstbeitrag bei 1.044,75 Euro pro Monat. Auf dem Zahlungsträger sollten folgende Angaben vorhanden sein und übermittel werden. Vorname, Nachname, die Versicherungsnummer, also Ihre Rentenversicherungsnummer, der Monat für den der Beitrag bestimmt ist oder gelten soll. Um Ihre Ansprüche aufrecht zu erhalten ist eine lückenlose monatliche Beitragszahlung unerlässlich. Die zuglassenen Rentenberater klären hre Fragen. Autor: wrh
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