17. März 2007
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Versicherungen -
Sachversicherung
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Nach einem Unfall sofort zum Anwalt
Nach einem Unfall, mit Personenschaden sollten Sie das sofort Ihrer Unfallversicherung melden. Immer ratsam ist die Polizei zu rufen um ein Unfall - Protokoll vorlegen zu können. Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen ist es förderlich sofort einen Anwalt einzuschalten.
Ein Unfallgeschädigter
hatte nach einem Haftpflichtschaden
einen Anwalt eingeschaltet, auch um seine Ansprüche gegen seine private Unfallversicherung geltend zu machen.
Diese sogenannten Rechtsverfolgungs-Kosten können ersatzfähig sein. Dies geht aus einem Urteil vom 10. Januar 2006 des BGH (Bundesgerichtshof) hervor. (Az.: VI ZR 43 / 05)
Bei einem Verkehrsunfall war ein Autofahrer schwer verletzt worden
Er beauftragte einen Anwalt, um seine Ansprüche bei seiner privaten Unfallversicherung durchzusetzen. Die Unfallversicherung zahlte dem Geschädigten eine Entschädigung in Höhe von 57.000 Euro. Das Anwaltshonorar in Höhe von 1.100 Euro wollte die beklagte Versicherung aber nicht zahlen.
Der Kläger bekam Recht,
da die sogenannte Rechtsverfolgungs-Kosten
ersatzpflichtige Aufwendungen des Geschädigten sind. Allerdings muss der Unfallverursacher nicht generell alle Anwaltskosten ersetzen, sondern nur die Kosten, welche aus Sicht des Geschädigten erforderlich und zweckmäßig sind.
Zur Schadensabwicklung können aber auch die Kosten gehören, die zur Meldung bei der eigenen Versicherung Anfallen.
Beispielsweise wenn der Geschädigte
einen längeren Krankenhausaufenthalt
hinnehmen muss. Der BGH betonte allerdings, das die Anforderung an die Darlegungslast des Geschädigten nicht überspannt werden dürfe.
Zusammenfassend kann gesagt werden,
dass es immer ratsam ist, nach einem Unfall einen Anwalt einzuschalten, um die eigenen Ansprüche, an die eigene Versicherung als auch an die gegnerische Versicherung geltend zumachen. Eine Rechtsschutzversicherung gibt finanzielle Sicherheit; die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten und Gutachterkosten zu decken. Autor: erhard jahn
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