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Versicherungen und Begriffe allgemein

Unter Versicherungen versteht man ein Leistungsversprechen für den Fall des Eintritts eines bestimmten Ereignisses. Das bedeutet, dass ein bestimmtes Risiko versichert ist. In den Privatpolicen werden sogenannte Paketlösungen angeboten. Beispiel, Hausrat-, Haftpflicht-, Glas-, Fahrrad - Diebstahl - Versicherung, etc.

Auch in der Krankenversicherung wir oftmals ein sogenannter Kompakttarif angeboten. Darin sind alle relevanten Risiken wie Stationäre -, Ambulante - und Zahnversicherung enthalten. Gleiches gilt als Möglichkeit in der gebündelten Gebäudeversicherung und in der Gewerbeversicherung.

Es gib eine Vielzahl von Theorien und Definitionsversuchen zur Erläuterung von Versicherung.

Laut Dieter Farny ist die Versicherung wirtschaftlich betrachtet die Deckung eines im Einzelnen unbekanntes, insgesamt geschätztes Risiko auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit.

Anders ausgedrückt, es wird ein Risiko versichert das ungewiss ist und nach der Wahrscheinlichkeit berechnet wird.

Versicherer können auf bestimmte Risikogefahren, für bestimmte Regionen, durchaus auf Erfahrungswerte zurück greifen.

Zum Beispiel; Erdbeben, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen. In der KFZ Versicherung nach Typklassen. In der Krankenversicherung nach (Eintritt) Alter und Geschlecht und Gesundheitszustand, usw.

Die Sozialversicherung liegt in der Absicherung der Existenz. (abnehmend) Ethisch betrachtet bekommt die Versicherung Wert in der Hinterbliebenversorgung (Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente). In der Haftpflichtversicherung (Ansprüche Dritter) und in der Lebensversicherung (Todesfallleistung für die Hinterbliebenen).

Es ist zu unterscheiden zwischen Sozialversicherung, Privatversicherung, Gewerbeversicherung und bestimmten Formen der Pflichtversicherung, z. B. KFZ - Haftpflichtversicherung.

Zudem gibt es fast nichts, was nicht versichert werden kann.

Ob jede Versicherung sinnvoll ist und wirklich benötigt wird, hängt von der "Risikobereitschaft" des Einzelnen ab.

Die erste Überlegung sollte immer sein; was geht wirklich im Schadensfall, an die Existenz und an die persönliche finanzielle Substanz. Autor: wds

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