20. März 2007
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Versicherungen -
Finanzen
Anwaltshonorare nur bei Erfolg?
zum 01. Juli 2008 soll die Gebührenordnung der Rechtsanwälte fallen.
Dann dürfen Sie mit Ihrem Anwalt das Honorar auf Erfolgsbasis aushandeln.
Bis zum 01. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Zeit gelassen um eine Neuregelung der Anwaltsvergütung zu estellen.
(Bundesverfassungsgericht, 08. 03. 2007, Az.: 1 BvR 2576 / 04)
Ein erfolgsabhängiges Honorar senkt so das finanzielle Risiko in einem Rechtsstreit.
Der Vorteil für den Mandanten,
Sie können eher einen Prozess anstreben, ohne gleich befürchten zu müssen, nach einem verlorenen Rechtsstreit, auch noch hohe Anwaltsgebühren zahlen zu müssen.
Der Nachteil für den Mandanten,
diese Neuregelung könnte so manchen dazu verleite schneller zu klagen und eine Rechtsstreit anzustreben.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Spielraum gelassen, zwischen einer erfolgsabhängigen Vergütung bis hin zur völligen Freigabe der Anwaltshonorare.
Anmerkung, trotzdem sollten Sie ihre Rechtsschutzvertrag
nicht vorschnell kündigen. Kein Anwalt wird kostenlos arbeiten auch wenn der Prozess verloren ging, bzw. im Arbeitsrecht zahlt die erste Instanz jeder selber. Die Rechtsschutzversicherung wird immer ein Bestandteil zum Schutz vor dem finanziellen Risiko bleiben, den jeder Prozess mit sich bringt.
Alles ist möglich, alles ist offen, was die Honorare der Rechtsanwälte
zukünftig betrifft; wir werden Sie auf dem laufenden halten und weiter berichten.Autor: wds
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