24. März 2007
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Versicherungen -
Finanzen
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In der Steuererklärung 2006 können die Kosten
für die Sprösslinge geltend gemacht werden. Beteiligen Sie das Finanzamt an den Kinderbetreuungskosten. Arbeitnehmer und Selbständige können diese Kosten beim Finanzamt geltend machen, egal ob für die Kindergartenbeiträge, die Tagesmutti, die Haushaltshilfe oder das Au-pair-Mädchen. Einfacher ist die ganze Prozedur der Steuererklärung für 2006 aber auch nicht geworden. Die meisten Bürger blicken durch den Reformen-Wirrwarr nicht mehr durch.
Die Betreuungskosten für die Sprösslinge
können im Rahmen von Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Für Kinder unter 14 Jahren können so Kinderbetreuungskosten von bis zu 4.000 Euro geltend gemacht werden, wenn die Gesamtaufwendung der Betreuungskosten 6.000 Euro im Jahr betragen haben.
Für Selbständige wird der Steuerberater die Kosten geltend machen.
Für Arbeitnehmer leisten die Lohnsteuerhilfevereine wertvolle Hilfe.
Das sollten Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen, da Sie auch hier auf so manchen Stolperstein achten müssen.
Wie gesagt, einfacher ist das ausfüllen der Steuererklärung für 2006 nicht geworden.
Verschenken Sie kein Geld und holen Sie sich fachlichen Rat, bevor Sie Ihre Steuererklärung abgeben.
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Wir vermitteln Ihnen die gewünschten Experten für Ihre Wünsche und anliegen.
Sie sollten die Beteiligung des Fiskus an den Kinderbetreuungskosten ausnutzen.
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