26. März 2007
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Versicherungen -
Finanzen
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Lebensversicherungen können beliehen werden wenn
ein sogenannter Rückkaufswert vorhanden ist. Die Beleihung einer Lebensversicherung kann durchaus Sinn machen. Auf das ausgezahlte Kapital werden Zinsen fällig. Die ausgezahlte Summe wird entweder vom Guthaben abgezogen oder durch eine monatliche Rate zurückgeführt.
Das bedeutet, dass zum normalen Lebensversicherungsbeitrag nochmals ein Beitrag fällig wird. Eine andere Möglichkeit wäre, dass nur die Zinsen für das geliehene Geld als monatlicher Zusatzbetrag gezahlt wird und die geliehene Summe des Policen - Darlehens, vom Auszahlungsbetrag am Ende abgezogen wird.
Beispiel; Auszahlung bei LV - Fälligkeit (Ende der vertraglichen Laufzeit des LV - Vertrags) 50.000 Euro, geliehene Summe 10.000 Euro, sind somit 40.000 Euro, welche noch zur Auszahlung gelangen.
Generell kann weder zu noch abgeraten werden, vielmehr muss der Einzelfall und der Verwendungszweck betrachtet werden.
Sollte die Lebensversicherung der Altersversorgung dienen, so ist zu beachten, dass das Geld am Ende an der Zusatzrente fehlt, wenn nur die Zinsen gezahlt wurden.
Die betriebliche Altersversorgung ist nicht zu beleihen und nicht zu verpfänden, noch dient die betriebliche Altersvordorge zur Hinterlegung als Sicherheit bei der Bank.
Wie bei allen Krediten müssen Zinsen verglichen werden. Sowohl bei den Banken als auch mit der Versicherung, von der das Policen - Darlehen gegeben werden soll.
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