28. März 2007
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Versicherungen -
Versicherung News
Wie die Lebensversicherer dafür sorgen
dass das eingezahlte Geld ihrer Kunden auch bei einer eventuellen Insolvenz gesichert ist.
(verpd) Die deutsche Versicherungswirtschaft bietet über den gesetzlichen Sicherungsfonds hinaus ab sofort einen im europäischen Vergleich einzigartigen Vertragsschutz für Lebensversicherungs-Kunden.
Die deutschen Lebensversicherer haben ihre Selbstverpflichtungserklärung gegenüber der Protektor Lebensversicherungs-AG erneuert und ihr Plansoll damit übererfüllt, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Der gesetzlich vorgeschriebene Schutz der Kunden von Lebensversicherungen für den Fall einer drohenden Unternehmensinsolvenz sollte bis 2009 ein Volumen von 1,2 Milliarden Euro erreichen. Dieses Plansoll haben die Lebensversicherer aber schon längst übererfüllt.
Plan-Soll über erfüllt
Denn nach Angaben des Branchenverbandes stehen schon heute theoretisch sechs Milliarden Euro zur Verfügung, um Ansprüche von Lebensversicherungskunden im Fall eines Konkurses befriedigen zu können. Das ist der Inhalt der Selbstverpflichtungserklärung der Lebensversicherer.
Damit bietet die Branche über den gesetzlichen Sicherungsfonds hinaus sofort einen im europäischen Vergleich einzigartigen Vertragsschutz für Lebensversicherungs-Kunden, so der GDV.
Auch gesetzlicher Insolvenzschutz
Die Protektor AG der Lebensversicherer hat wie die Medicator AG des PKV-Verbandes seit vergangenem Jahr auch die Funktion des gesetzlichen Sicherungsfonds.
Zu Beginn des Jahres 2003 waren die Mitgliedsunternehmen des GDV aufgefordert worden, eine Verpflichtungserklärung zur Beteiligung an Protektor abzugeben.
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