28. März 2007
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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Noch vor In Kraft Treten des Reformwerkes
will die Großen Koalition im sogenannten Omnibusverfahren einige Fehler beseitigen.
(verpd) Noch vor der mit Wirkung zum 1. April vorgesehenen Gesundheitsreform wollen die Koalitionsfraktionen im Bundestag Nachbesserungen durchsetzen. Wie im Anschluss an eine Sitzung des Gesundheitsausschusses mitgeteilt wurde, wollen Union und SPD damit technische und redaktionelle Fehler im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV-WSG) beseitigen.
Die Änderungsanträge sollen huckepack im sogenannten Omnibusverfahren mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften behandelt werden. Im Gesundheitsausschuss ist dazu eine Anhörung angesetzt worden. Anfang Mai sei dann die Verabschiedung im Bundestag geplant, hieß es in der SPD-Fraktion.
Bundespräsident prüft GKV-Reform noch
Ob die nachträglichen Änderungen am Gesetz zu Verzögerungen führen, blieb zunächst offen. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz bislang nicht unterschrieben.
Das Gesetz wird derzeit geprüft, sagte eine Präsidialamtssprecherin auf Nachfrage. Weitergehende Angaben machte sie nicht.
Ministerium erwartet keine Verzögerungen
Das Gesundheitsministerium sieht durch die Korrekturen das rechtzeitige In - Kraft - Treten des umstrittenen Reformwerks nicht bedroht.
Verzögerungen seien nicht zu erwarten, sagte ein Ministeriumssprecher. Es handele sich nur um technische Kleinigkeiten und falsche Verweise, die beseitigt würden. Bei so umfassenden Gesetzesvorhaben im Umfang von fast 600 Seiten kämen kleine Fehler fast immer vor.
Schmidt sieht Meilenstein in der Sozialgesetzgebung
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verteidigte den nach hartem Ringen in der Koalition gefundenen Kompromiss als Meilenstein in unserer Sozialgesetzgebung, der Krankenversicherung - Schutz für alle in Deutschland bringe.
Die Gesundheitsreform sorge dafür, dass alle Menschen, die ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben, wieder in ihre ehemalige Krankenversicherung zurückkehren könnten. Ehemals gesetzlich Versicherte können sich ab dem 1. April 2007 wieder versichern lassen.
Ab dem 1. Juli 2007 haben ehemals privat Versicherte ein Rückkehrrecht, wie die Ministerin zur Einführung eines Bürgertelefons weiter erklärte.
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