29. März 2007
Posted in
Versicherungen -
Krankenversicherung
DAS Netzwerk Dübbert & Partner, Kontaktformular
Eine Krankenversicherung
kann bei medizinischen Behandlungen nicht immer darauf beharren, dass nur langfristig erprobte Verfahren angewendet werden.
(verpd) Die Sofortversorgung von Zahnimplantaten ist medizinisch notwendig. Deshalb muss die zuständige Krankenversicherung die Kosten dafür erstatten, auch wenn sie das Verfahren noch nicht für ausgereift hält. Dies hat das Landgericht Köln festgestellt (Az.: 23 O 458/06) Siehe auch: Zahnkosten kosten Ihr Lachen. Zusatzversicherungen zur GKV.
Wochenlange Behandlung
Ein selbstständiger Gastronom hatte dagegen geklagt, dass ihm seine Versicherung die Kosten für eine Behandlung nicht bezahlen wollte, weil sie von der in der Vergangenheit üblichen standardmäßigen Vorgehensweise abwich.
Danach wurden vor einer Zahnimplantation meist Knochenaufbaumaßnahmen durchgeführt, für die der Patient ins Krankenhaus gehen musste. Anschließend musste er zahnlos oder mit einem Provisorium im Mund mehrere Wochen abwarten, bis er schließlich seine neuen Zähne bekommen konnte.
In dieser Zeit bestand die Gefahr, dass durch die fehlende Knochenbelastung der Knochen weiter zurückging.
Starke Beeinträchtigung bei Wartezeiten
Vor allem war diese lange Wartezeit aber auch eine seelische Belastung für den Patienten, der ein starkes Interesse daran hatte, so schnell wie möglich eine festsitzende Zahnversorgung zu bekommen und die Behandlung abschließen zu können.
Für ihn bedeutete dieses Warten eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Lebensführung. Deshalb hatte für ihn eine schnelle Behandlung meist Vorrang vor allen anderen Aspekten.
Die Krankenversicherung argumentierte dagegen, dass die Sofortversorgung noch zu wenig langfristig erprobt sei, um sie als zulässige Behandlungsmethode anerkennen zu können.
Keine Marktabschottung
Die mitfühlenden Richter stellten sich auf die Seite des Patienten. Aus ihrer Sicht ist der Innovationszyklen im Bereich der Zahnimplantate so hoch, dass ein Bestehen auf klinischen Langzeitprognosen und Studien zu einer Marktabschottung zugunsten der althergebrachten Schraubenimplantate führen würde.
Bei dem in dem vorliegenden Fall angewendeten Verfahren sei die Sofortbelastung der Implantate inzwischen als schulmedizinischer Behandlungsansatz ausreichend etabliert. Deshalb muss die Krankenversicherung die Kosten dafür übernehmen.
mit einer Kranken- und Zahnzusatzversicherung geht es schneller
Dübbert u. Partner DAS Maklernetzwerk
für Versicherungen und Finanzdienste. Fragen an den Krankenversicherungsexperten. DAS Netzwerk Dübbert & Partner, Kontaktformular,
unabhängige VERSICHERUNGSMAKLER – FINANZMAKLER - PKV EXPERTE - freie FINANZPLANER - UNTERNEHMENSBERATER - RUHESTANDSPLANER - zertifizierte (gerichtlich zugelassene) RENTENBERATER - HONORARBERATER - IMMOBILIENMAKLER – INVESTMENTBERATER - NEWPLACEMENT - OUTPLACEMENT - KARRIERE COACHING - FINANZIERUNGSSPEZIALISTEN – FÖRDERMITTELBERATER - STEUERBERATER - RECHTSANWÄLTE aller Fachrichtungen - WIRTSCHAFTSPRÜFER - STIFTUNGSBERATER – NOTARE
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |




