29. März 2007
Posted in
Versicherungen -
Sachversicherung
DAS Netzwerk Dübbert u. Partner. Wir sind bundesweit für Sie mit den von Ihnen gewünschten Experten tätig. Kontaktformular.
Wer ist für Schäden verantwortlich
die ein Verkehrsteilnehmer auf einer verschmutzten Fahrbahn erleidet ?
(verpd) Für die Folgen eines Unfalls auf schmutziger Fahrbahn ist nicht nur der Verursacher der Verschmutzung verantwortlich, sondern auch jener, in dessen Verantwortungsbereich diese entstanden ist.
Das hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 30. November 2006 (Az.: 14 U 157/05) entschieden.
Unfall auf verschmutzter Kreisstraße
Ein Landwirt hatte einen sogenannten Lohnunternehmer mit den Erntearbeiten auf seinen Feldern beauftragt. Im Rahmen der Ernte wurde eine nahegelegene Kreisstraße mit einer dicken Schicht landwirtschaftlichen Abfalls verdreckt.
Doch anstatt die Verschmutzung zu beseitigen, ließen es sowohl der Lohnunternehmer als auch der Bauer zu, dass die Schicht in den nächsten Tagen festgefahren wurde.
Nach einem Regenguss wurde die Straße glatt wie Schmierseife. Der Kläger, welcher die Strecke täglich befuhr, kam daraufhin mit seinem Fahrzeug ins Schleudern und erlitt einen erheblichen Schaden.
Gemeinsame Verantwortung
Die Folgen für den Unfall wollten sich der Landwirt und der Unternehmer gegenseitig in die Schuhe schieben. Doch dem schoben die Richter des Celler Oberlandesgerichts einen Riegel vor.
Für die Beseitigung von Straßenverunreinigungen ist nicht nur derjenige verantwortlich, der sie selbst verursacht hat. Verantwortlich ist auch derjenige, in dessen Verantwortungsbereich diese entstanden ist, so das Gericht.
Mit anderen Worten: Sowohl die Erntehelfer als auch der Bauer selbst kann von dem Autofahrer zur Verantwortung gezogen werden.
Nach Auffassung der Richter muss zwar nicht jede Fahrbahnverschmutzung beseitigt werden, wohl aber Verunreinigungen, die Gefahren für die Verkehrsteilnehmer mit sich bringen. Und das sei hier der Fall gewesen.
Erhebliches Mitverschulden
Wie weit diese Verpflichtung geht, hängt dabei nicht nur vom Umfang der Verschmutzung ab, sondern auch vom Verkehrsaufkommen auf der verunreinigten Straße.
Dem klagenden Autofahrer bescheinigten die Richter allerdings ein erhebliches Mitverschulden. Denn dieser habe die Strecke durch seine täglichen Fahrten sehr gut gekannt und von der Verunreinigung gewusst.
Da er aber am Unfalltag trotz Regens mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h unterwegs war, muss er die Hälfte seines Schadens selber bezahlen. Denn das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass der Unfall bei einem geringeren Tempo hätte vermieden werden können. Fragen zur Gliedertaxe. Unfall Versicherung
DAS Netzwerk Dübbert und Partner. Wir sind bundesweit für Sie mit den von Ihnen gewünschten Experten tätig. Kontaktformular. Unfall Versicherung
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |




