02. April 2007
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Versicherungen -
Sachversicherung
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Wenn Nachbarn sich gegenseitig unterstützen
ist das eigentlich eine gute Sache. Ärgerlich wird es, wenn der Helfer einen Schaden anrichtet und keine Haftpflicht Versicherung besteht.
(verpd) Im Osterurlaub freut sich jeder, wenn er Nachbarn hat, die bei eigener Abwesenheit den Briefkasten leeren, die Blumen gießen oder die Katze füttern. Was passiert, wenn dabei etwas zu Bruch geht?
Kleine und große Missgeschicke
wie eine kaputte Vase, Gießwasser auf dem teuren Teppich oder gar eine zerschlagene Fensterscheibe können das gute Verhältnis zwischen Nachbarn leicht trüben. Für den Urlauber wie für den Helfer ist die Situation unangenehm.
Besitzer geht leer aus
Doppelt schwierig ist es für den Geschädigten, weil ein Nachbar im Allgemeinen nicht für Schäden haftet, die er während seiner hauswirtschaftlichen Arbeiten in der Wohnung des anderen anrichtet.
Denn diese Tätigkeiten erledigt normalerweise der Wohnungsbesitzer, so dass ihm theoretisch das Gleiche hätte passieren können.
Vorher miteinander reden
Daher ist es günstig, vor dem Urlaub mit dem Nachbarn darüber zu sprechen, wie bei einem möglichen Schaden vorgegangen werden soll. Möglich ist es, den Nachbarn von vornherein mit Hilfe eines formlosen Schreibens von jeglicher Haftung freizusprechen. Damit erspart man sich zumindest Streit.
Auch Gerichte gehen bei dieser Art Gefälligkeit häufig von einem Haftungsausschluss aus, wenn der Helfer nicht entlohnt wurde und keine Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Haftpflicht-Versicherung kann ein springen
Besser ist es, wenn der Helfer vorab mit seiner Haftpflichtversicherung klärt, ob und wie sie für Schäden aus solchen Freundschaftsdiensten auf kommt.
Manche Versicherer bieten extra Einschluss für solche sogenannten Gefälligkeitsschäden an.
Fragen an den Experten, DAS Netzwerk Dübbert & Partner, Kontaktformular,
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