04. April 2007
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Versicherungen -
Vorsorge
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Erwerbsgeminderte
und Hinterbliebene aufgepasst: Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Dr. Weber & Weber Veröffentlicht am 04.04.2007 10:51:22 - Politik, Recht & Gesellschaft
Nach wie vor kürzt der Deutsche Renten
Versicherungsträger Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs zu Unrecht. Nun eilt der Bundesgesetzgeber dem Rentenversicherungsträger zur Hilfe. In dem Urteil vom 16.05.2006 hatte das Bundessozialgericht ( B 4 RA 22/05 R ) höchstrichterlich festgestellt, dass auch Rentner, die bei Rentenbeginn "jünger als 60" sind, den Abschlägen unterliegen, dies aber nach dem Gesetz und dessen Entstehungsgeschichte erst, wenn sie die Erwerbsminderungsrente über das 60. Lebensjahr hinaus beziehen
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