11. April 2007
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Versicherungen -
Vorsorge
Der, Die Ex kann alles zurück verlangen.
Wird ein geschiedener Mann Rentner und ist seine Rente um den bei der Scheidung zugunsten seiner Ex - Gattin abgezweigten Anteil reduziert,
so ist dieser Versorgungsausgleich von Beginn an rückgängig zu machen, wenn die geschiedene Frau stirbt, bevor sie aus dem Versorgungsausgleich zwei Jahresbeträge bezogen hatte.
Die Renten - Versicherung darf die Rückzahlung
nicht auf die vorhergehenden vier Jahre (der Verjährungsfrist in der Sozialversicherung) beschränken, sondern muss den Mann so stellen, als hätte er von Anfang an eine Kürzung seiner Rente wegen des Versorgungsausgleichs nicht hinnehmen müssen. So das Bundessozialgericht, mit Aktenzeichen: B 13 R 33/06 R
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