23. April 2007
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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Bei einer stationären Krankenhausbehandlung
haben gesetzlich Versicherte nur geringe Auswahlmöglichkeiten. Doch wie sehen diese aus? Generell darf ein Arzt einen Kassenpatienten nur in ein Krankenhaus einweisen, das für eine Abrechnung mit der Krankenkasse zugelassen ist. Zudem darf der Arzt dem Patienten nur zwei Krankenhäuser zur Auswahl nennen, die sowohl geeignet sind als auch am nächsten in der Umgebung liegen.
Der Patient kann sich vor der Entscheidung
selbst informieren. Im Internet gibt es zum Beispiel unter www.g-qb.de die Möglichkeit, die Qualitätsberichte von Krankenhäusern zur Entscheidungsfindung zu Hilfe zu ziehen.Orientierungshilfe durch eigene Recherche.
Zudem kann man sich ebenfalls online informieren über Behandlungsschwerpunkte, individuelle Erfahrungen mit einer Anstehenden Operation oder auch die technische Ausstattung der Kliniken in der Umgebung.
Jedoch sollte man die Zeit für die Recherche nicht zu knapp planen, weil die gesuchten Informationen oft in ellenlangen Dokumenten verborgen sind.
Möglichkeit zur privaten Zusatzversicherung
An mehr Möglichkeiten bei der Krankenhauswahl kommt ein Kassenpatient nur über eine private Kranken-Zusatzversicherung. In diese können können beispielsweise auch die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bettzimmer eingeschlossen werden.
Doch vor einem müssen auch Kassenpatienten
keine Sorgen haben: In einem Notfall wird er in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert auch wenn dies eine Privat-Klinik ist.
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