24. April 2007
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Versicherungen -
Versicherung News
und Folgen für Arbeitgeber
Sie sind sehr beliebt, die kleinen 400 Euro Jobs. Sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Arbeitnehmern. So ist für den Arbeitnehmer dieser 400 Euro Job meistens sozialversicherungsfrei und auch steuerfrei.
Aber, diese Regel gilt nicht ausschließlich
hat ein Arbeitnehmer mehrere solcher 400 Euro Jobs, verliert er das Privileg der Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit. Der Arbeitgeber ist oftmals gar nicht darüber informiert, das sein Minijobber mehrere solcher 400 Euro Jobs unterhält.
Hat der Chef richtig Pech, so muss er die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuer nachzahlen. Siehe auch: Pflichten Arbeitgeber bei Vergabe von Minijobs
Das Hessische Landessozialgericht hat mit Aktenzeichen
( Hessisches LSG L 1KR 366 / 02 ) vom 21.08.2006 entschieden, dass der Arbeitgeber die Steuer und Sozial - Versicherungs - Beiträge für vier Jahre rückwirkend nachzahlen muss. Dabei war es dem Sozialgericht völlig egal, ob der Arbeitgeber Kenntnis von den weiteren Minijobbs gewusst hat oder nicht.
Zwar hat die Minijobzentrale
die Arbeitgeber vorab beruhigt, dass dieses Urteil nur die Rechtslage vor dem 01.04.2003 betreffe und nicht für die Verträge danach, aber so verlässlich ist diese Aussage nun auch nicht.
Das Praxishandbuch Personal
rät zur Vorsicht. Beitragsrückforderungen und Steuernachzahlungen können ein Unternehmen hart treffen. Hier wird geraten, beim zuständigen Sozialversicherungsamt eine Auskunft über den Minijobber einzuholen. Liegt dort keine Auskunft zur Sozialversicherungspflicht vor, so kann sich der Arbeitgeber später darauf berufen (schriftliche Anfrage und in den Personalunterlagen aufheben) Praxishandbuch Personal
Ein weiterer Sicherheitsaspekt wäre
immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Minijobber zu machen. Darin sollte stehen, dass der Arbeitnehmer nur einen 400 Eurojob hat, nämlich den bei Ihnen und zukünftige weitere Minijobbs Ihnen sofort bekannt gibt.
Fragen an den Experten
Dübbert und Partner DAS Netzwerk für Versicherungen und Finanzdienste
siehe auch: Heimarbeiter sind Angestellte keine Subunternehmer
siehe auch: Beschäftigung von Familienangehörigen
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