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Die Rentenbesteuerung 2005

kommt jetzt vor das Finanzgericht München und somit auf den Prüfstand. (AZ: 15 K 4529/06) Die Doppelbesteuerung der Renten wird von den Klägern, die freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben bemängelt. Aber nicht nur die Besteuerung der freiwilligen Beiträge stehen zur Diskusion sondern auch die Besteuerung der Pflichtbeiträge mit 50 Prozent halten die Kläger für unrechtmäßig.

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