27. April 2007
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Versicherungen -
Vorsorge
Bundeswehr,
Lebensversicherung, Unfallversicherung, Unterhalt
Zivildienstleistende und Wehrpflichtige die eine private Lebensversicherung oder eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, haben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz einen Anspruch auf die Erstattung dieser Beiträge bis maximal 6 Prozent des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate wenn der Vertrag auf ihren Namen ausgestellt ist. Der genannte Personenkreis hat Anspruch auf Beihilfe vom Staat.
Siehe auch: Finanzen, Versicherungen Wehrdienst
Staat zahlt Versicherungsbeiträge
Wehrpflichtige und Zivildienstleistende können sich ihre Aufwendungen für private Unfallversicherung und Lebensversicherungen erstatten lassen.
Wer als Wehrpflichtiger- und Zivildienstleistender eine private Unfallversicherung oder Lebensversicherung abgeschlossen hat, hat nach dem Unterhaltssicherungsgesetz Anspruch auf Erstattung des Beitrages.
Vom Staat gibt es dafür bis zu sechs Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens, das in den zwölf Monaten vor Beginn des Zivil oder Wehrdienstes erzielt wurde. (verpd)
Voraussetzungen und Sonderregeln
Voraussetzung: Die Versicherung besteht bei Beginn der Dienstzeit mindestens zwölf Monate und läuft auf den Namen des Wehrpflichtigen oder Zivis.
Wenn der Wehrpflichtige vorher bei seinen Eltern mitversichert war und er den Versicherungsvertrag mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres übernimmt, entfällt hier die Zwölfmonatsfrist.
Anmerkung:
Dübbert und Partner ihr unabhängiger Versicherungsmakler rät: Sowohl die Unfallversicherung als auch die Lebensversicherung schützen möglicherweise auch die Angehörigen oder die eigene Familie vor dem finanziellen Ruin. Besonders wenn schon Kinder da sind, sollte diese Absicherung ein Muss sein. Versicherungsmakler helfen Ihnen die richtige Versicherung zu finden. Schön wenn eine Zeit lang die Beiträge, zum Versicherungsschutz, von der Bundeswehr, dem Staat, übernommen werden. Oftmals bestehen diese Versicherungsverträge bereits über die Eltern oder die Großeltern der Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden. Fragen Sie den Versicherungsmakler, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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