27. April 2007
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Versicherungen -
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Erste Anträge auf Gewerbeerlaubnis
können gestellt werden. Einige Industrie- und Handelskammern bieten bereits Formulare an. Einige Kammern sind im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Vermittlergesetzes bereits an den Start gegangen. Sie bieten ihren Mitgliedern die benötigten Formulare an - z.T. sogar online.
Nach dem BVK vorliegenden Informationen bieten u.a. folgende Industrie- und Handelskammern bereits die entsprechenden Antragsformulare an: IHK Bielefeld, IHK Hagen, IHK Kassel, IHK für München und Oberbayern, IHK Potsdam.
Näheres zu den neuen EU Vermittlerrichtlinien, Gewerbeerlaubnis, einzureichende Unterlagen, Ausführungen von BaFin
An dieser Stelle sei nochmals auf die Website des BVK www.bvk.de hingewiesen, hier sind alle wesentlichen Informationen zur neuen Gesetzgebung zu finden. Insbesondere finden Sie hier die beiden neuen Rahmenvereinbarungen des BVK zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
www.bvk.de
Quelle: BVK, Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute e. V.
Anmerkung:
nicht alle IHKen stellen die Anmeldungen im Netz bereit. Erkundigen sie sich bei Ihrer IHK nach den Formularen. Die Vertrauenschadenversicherung muss, nach unseen Informationen zum 22.05.2007 nachweisbar sein.
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