30. April 2007
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Versicherungen -
Sachversicherung
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Was Besitzer mobiler Navigationsgeräte
beim Versicherungsschutz beachten müssen, insbesondere wenn es über Nacht im Auto bleibt. Wer ein mobiles Navigationsgerät über Nacht im Auto lässt, handelt grob fahrlässig.
Das gilt zumindest dann, wenn das Gerät von außen gut sichtbar ist. Unabhängig davon sind solche Geräte nur nach ausdrücklicher Vereinbarung Gegenstand einer Teilkaskoversicherung. So das Landgericht Hannover in einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung vom... (verpd)
Anmerkung: Aus dem Auto sollte alles was von Wert ist mitgenommen werden. Das gilt nicht nur fürs Navi sondern auch für Kameras, Videogeräte, Laptops, Aktenkoffer ( wer weiß schon was drin ist ) u.s.w. Alles was nicht mit dem Auto fest verbunden ist sollte auch entfernt werden. Der Ärger mit der KFZ Versicherung ist sonst vorprogrammiert. Das gilt für den Geschäftsreisenden wie auch für den Urlauber oder auch "mal nur eben um die Ecke zum Einkaufen fahren".
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