30. April 2007
Posted in
Versicherungen -
Vorsorge
Wie man verhindern kann, dass im Todesfall
der geschiedene Ehepartner Leistungen aus einer Lebensversicherung bekommt. Mit dem Bezugsrecht von Lebensversicherungen wird festgelegt, wer das Geld ausgezahlt bekommt, falls der Versicherte stirbt oder das Ende der festgelegten Vertragslaufzeit erreicht ist.
So wie sich die Lebenssituation von Menschen im Laufe ihres Lebens ändern kann, sollte auch das Bezugsrecht von Lebensversicherungen immer wieder angepasst werden.
So kann es sehr ärgerlich sein, wenn die geschiedene Ehefrau noch in der Police als Begünstigte steht, obwohl es längst eine neue Lebensgefährtin gibt, die eigentlich mit der Lebensversicherung bedacht werden sollte. (verpd)
Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht , dass kann geregelt werden, sofern die schriftliche Willenserklärung vorliegt. Siehe auch: Lebensversicherung, vererben oder verschenken?
Anmerkung:
Generell sollten Versicherungsverträge alle zwei bis drei Jahre überprüft werden. So kann verhindert werden, dass Bezugsrechte in der Lebensversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung mit Todesfallsumme, Risikolebensversicherungen, etc. "vergessen" werden. Das gilt für alle Versicherungen, die Hinterbliebene als Versorgung abdecken sollen.
Es muss nicht eine Trennung oder Scheidung sein um handlungsunfähig zu sein. Unfall und Krankheit können ebenso die Handlung Dritter notwendig machen. Bezugsrechte und Vermögensangelegenheiten sollte immer geklärt sein.
Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht , dass kann geregelt werden, sofern die schriftliche Willenserklärung vorliegt.
Siehe auch: Lebenversicherung, Bezugsrecht, Erbschaftssteuer
Dübbert u. Partner DAS Netzwerk von Maklern für Versicherungen und Finanzdienste.
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |




