30. April 2007
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Versicherungen -
Sachversicherung
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Wer die Frage seines privaten Unfallversicherers
nach anderweitig bestehendem Versicherungsschutz falsch beantwortet, riskiert Ärger. Aber es kann auch gut ausgehen.
(verpd) Versäumt es ein Versicherungsnehmer, im Antrag zu einer privaten Unfallversicherung eine im Schutzbrief seines Automobilclubs enthaltene Unfallversicherung an zugeben, darf der Versicherer den Vertrag nicht automatisch wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Anmerkung:
Egal um welche Versicherung es sich auch immer handelt, Ehrlichkeit hilft auch immer weiter. Das Urteil zeigt zwar, dass Versicherungen nicht immer Recht haben, aber es schließt es nun auch nicht aus. Sicherlich kann mal was "vergessen" werden, aber Nachmelden bei der Versicherung ist in jedem Fall besser als zu warten bis der Leistungsfall eintritt. Fragen sie lieber nach, und beantworten sie die Fragen genau, so bleibt nicht nur der Ärger erspart, sondern auch ein "böses Erwachen".
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