KFZ, der Arbeitgeber haftet
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Wer seinen Mitarbeitern einen Firmenparkplatz anbietet
ist vor Schadenersatzforderungen nicht sicher. Aber es gibt Grenzen.
(verpd) Das Betriebsgelände den Mitarbeitern zum Parken Anzubieten, ist nicht ohne Tücken. Bei einem Unfall stellt sich die Frage nach dem Schadenersatzpflichtigen
Arbeitgeber haben für ihren Firmen-Parkplatz allgemeine Verkehrsicherungspflichten. Dazu gehören unter anderem eine ausreichende Beleuchtung der Stellplätze, Wendeflächen, die Streupflicht sowie die Sicherung der Fahrzeuge gegen den vorbeifließenden Verkehr.
Wenn es durch Verletzung dieser Pflichten zu einer Beschädigung an einem Mitarbeiter-Fahrzeug kommt, ist der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Das gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wie Pförtnern oder Parkwächtern.
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