Rente, Ende der Versorgungslücke
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Die Probleme GRV, der gesetzlichen Rentenversicherung sind gelöst?
doch die der Zusatzvorsorge bleiben. Nun überlegt der Gesetzgeber, die Verbreitung der bAV über verpflichtende Betriebsrenten oder andere Zwänge anzukurbeln. Welche Modelle diskutiert werden und deren Chancen und Risiken, erläutert Beate Dettmann.
Mit den Rentenreformen in den Jahren 2001 und 2004 sowie der Anhebung des Renteneintrittsalters hat die Politik aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein demographieresistentes System gemacht. Auch in der Eigenvorsorge, ob betrieblich oder privat, hat es laut Alterssicherungsbericht 2005 einen Ruck nach vorne gegeben:
Seit Beginn des Jahres 2002 sind mehr als acht Millionen private Rentenversicherungsverträge zusätzlich zu den 5,6 Millionen Riester-Verträgen abgeschlossen worden. Ende Juni 2004 verfügten rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber über eine Betriebsrentenanwartschaft. Der Bedarf an Absicherung des Langlebigkeitsrisikos ist erkannt. Dennoch sind noch lange nicht genug Altersvorsorgeverträge abgeschlossen, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Wir brauchen einen Push-up in der kapital gedeckten Finanzversorgung.
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