21. Mai 2007
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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die Regelungen werden härter
Künstler und ihre Auftraggeber müssen sich ab Mitte Juni auf ein verschärftes Künstlersozialversicherungs-Recht einstellen. Nachdem der Bundestag am 22. März 2007 die dritte Novelle zur Künstlersozialversicherung verabschiedet hat, hat nun auch der Bundesrat der Gesetzesänderung zugestimmt. Damit müssen sich sowohl die Verwerter als auch die Versicherten auf schärfere Überprüfungen einstellen.
Das 3. KSVG
(Künstlersozialversicherungsgesetz) Änderungsgesetz
ist am Freitag, den 15. Juni 2007 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt gehen die Betriebsprüfungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) von der Künstlersozialkasse (KSK) in die Deutsche Rentenversicherung über.
Glaubt man den Berichten von Insidern,
so haben sich in der Vergangenheit insbesondere einige der abgabepflichtigen Firmen ( Verwerter ) bewusst oder aus Unwissenheit davor gedrückt, bei der Beauftragung von Künstlern und Publizisten die fällig werdende Künstlersozialabgabe zu zahlen.
Aber auch so mancher Versicherte dürfte bei der Angabe seiner Einkünfte ein wenig gemogelt haben, um so die monatliche Beitragsbelastung so gering wie möglich zu halten.
Schluss mit lustig
Damit ist nun Schluss. Denn die jetzt auch von der Länderkammer verabschiedete Gesetzesnovelle sieht eine wesentlich strengere Überprüfung von Verwertern und Künstlern als bisher vor.
Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Änderungen:
1. Den Prüfdiensten der Deutschen Rentenversicherung wird die Aufgabe übertragen, die Arbeitgeber künftig auf ihre Künstlersozialabgaben-Pflicht hin zu überprüfen. Durch diese Maßnahme soll mittelfristig eine nahezu vollständige Erfassung aller abgabepflichtigen Betriebe erreicht werden.
2. Zusätzlich zu der bislang bereits durchgeführten jährlichen Befragung der Versicherten im Hinblick auf ihre Tätigkeit und ihre voraussichtlichen Einkommensverhältnisse sollen künftig jährlich mindestens fünf Prozent aller Versicherten in einer wechselnden Stichprobe auf die Richtigkeit ihrer Angaben hin überprüft werden.
Stärkung eines international einmaligen Modells
In einer ersten Stellungnahme spricht das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von einer Stärkung dieses international einmaligen Modells der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern. Durch die Gesetzesnovelle erhofft man sich insbesondere mehr Beitragsgerechtigkeit.
Nach Auskunft des Ministeriums wird das Gesetz nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Damit wird für Mitte Juni gerechnet. (verpd)
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