02. Juni 2007
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Versicherungen -
Finanzen
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Und Ihre Rentenbescheid?
Es unerklärlich das die deutschen Bürger so nachlässig mit Ihren Rentenkonten umgehen. Ca. 1,2 Millionen ungeklärte Rentenkonten liegen bei der Deutschen Rentenversicherung. Gerade aus den neuen Bundesländern sei keine große Nachfrage zur Kontenklärung ersichtlich. Für die Richtigkeit seines Rentenkontos ist jeder Bundesbürger selber verantwortlich. Die Deutsche Rentenversicherung überprüft nicht generell die Richtigkeit der Meldungen. Hier sind Sie aufgerufen die Renteninformationen, die Sie jedes Jahr erhalten, zu prüfen.
"Ab in die Schublade" kann fatale Folgen haben.
Ihre Rente ist auf Dauer falsch berechnet
und demzufolge wird auch Ihre Rente falsch berechnet sein, die Sie dann bekommen. Über eins können Sie sich aber ganz Sicher sein, die Falschberechnung bringt ihnen eher zu wenig den zu viel Rente. SIE verschenken also Ihre eigene Rente, nur weil die Bequemlichkeit gesiegt hat. Da hilft nur eins, lassen Sie Ihre Rentenunterlagen durch einen zugelassenen Rentenberater prüfen und schauen Sie sich Ihre Renteninformationen jedes mal genau an. Wenn Sie erst dann anfangen "zu suchen" wenn der Rentenantrag gestellt wird, wird die Zeit knapp. Unterlagen müssen beschafft werden, dass kann dauern. Der Rentenberechnung wird nur das zu Grunde gelegt was bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert ist.
Alles andere muss von Ihnen nachgewiesen werden.
Zum Beispiel: Schulzeiten, Ausbildungszeiten, Studium, erst Ausbildung dann Studium, Arbeitgeberwechsel, Erziehungszeiten, Arbeitslosenzeiten, Rehamaßnahmen, Krankheitszeiten, eventueller Auslandsaufenthalt, Bundeswehr- bzw. Wehrdienstzeiten, etc. Besonders der Übergang vom ehemaligen DDR System in die Deutsche Rentenversicherung kann fehlerbehaftet sein. Oftmals existieren die alten Betriebe und Nachweise nicht mehr. Unerklärlich das die Bundesbürger das am wenigsten kümmert. Geht es doch um Ihre zukünftige Rente und Ihre eingezahlten Beiträge.
Lassen Sie Ihr Rentenkonto prüfen
und sichern Sie sich so Ihre Rente ohne fehlerhafte Berechnung.
Zugelassener Rentenberater nach §1Abs.1 Satz 2Nr. 1 RBerG, hilft Ihnen Ihre Rentenansprüche zu sichern und Ihr Rentenkonto zu klären.
Dies kann auf dem Postweg erfolgen, so das Sie Ihre Unterlagen an den Rentenberater schicken. Alles weitere kann telefonisch und schriftlich erfolgen. Mit Vollmacht zur Kontenklärung kann der Rentenberater die Rentenkontenklärungen durchführen. Fragen an den Rentenberater, nurzen Sie bitte unser Kontaktformular.
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