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Offenlegung von Provisionen ab 2008?

Im Rahmen der "großen" Reform des Versicherungsvertragsrechts will das Bundesministerium der Justiz im Zuge der künftigen Informationspflichtverordnung nach § 7 Abs. 2 RefE VVG eine Offenlegung von Abschlussprovisionen vorschreiben.

Generell ist dagegen nichts einzuwenden, wenn man das Ganze oberflächlich betrachtet. Fraglich ist, was soll damit bewirkt werden. Das Versicherungsvermittlung Arbeit bedeutet und das auch Geld verdient wird, ist völlig normal. Jeder Selbständige und Arbeitnehmer arbeitet für Geld.

Das Provisionssätze, die an Vermittler ausbezahlt werden, unterschiedlich hoch sind wissen die Wenigsten.

Was soll also offen gelegt werden?

Strukturvertriebe mit einer sehr hohen Abschluss -Provision geben nur ein Bruchteil (Promille) an den Vertreter weiter. Der Versicherungsvertreter in der Ausschließlichkeit hat ein anderes Provisionsgefüge als der Versicherungsmakler. Stückkosten, Verwaltungskosten, Bürokosten sind neben der Provision ebenfalls vom Kunden zu tragen. Wie viele Transparenz soll es denn sein? Wichtiger ist aber die Frage; was soll damit bewirkt werde, nützt es dem Kunden wirklich?

Das in Deutschland vorhandene Provisionsabgabeverbot

soll ebenfalls aufgehoben werden. Betrachtet man diese beiden Komponenten zusammen, so wird der eine oder andere Privatkunde, was heute schon ansatzweise vorhanden ist, "Geiz ist geil", nicht den tatsächlichen Versicherungsbedarf kaufen sondern einen Preis.

Beratung kostet nicht nur Zeit sondern auch Geld und Verwaltung ebenfalls, auch Schadenbearbeitung kostet Geld. Die Beispiele aus den Provisionen von Krankenversicherungen und Lebensversicherungen, Kapitalanlagen, etc, sind in unseren Augen nur dazu dienlich die Neiddebatten zu schüren. Allerdings sagte schon Wilhelm Busch: "Neid ist die ehrlichste Form der Anerkennung" Nicht jeden Tag wird eine Krankenversicherung,

Lebensversicherung, Kapitalanlage, etc. verkauft.

Wer fragt seinen Frisör, seine Autowerkstatt, seinen Bäcker, etc. nach dem Verdienst? Auf Wunsch erklären wir jedem Kunden was wir an seinem Vertrag, seinen Verträgen verdienen. Wirkliches Interesse ist seitens der Kunden nicht vorhanden, jedenfalls nicht bei unseren Kunden. Gute seriöse Beratung ist eine Dienstleistung und setzt Vertrauen voraus, auch Bezahlung.

Transparenz ist sicherlich eine gute Angelegenheit aber wie immer, man kann auch alles übertreiben. Kein Versicherungsmakler kann von kostenloser Beratung leben. Oder mal anders herum gedacht , wie oft wurde gut beraten und der Kunde hat wo anders gekauft?

Was für Anwälte, Steuerberater völlig normal ist,

die Honorarabrechnungen, muss dann für den Versicherungsmakler auch gelten. Der Kunde kauft und bezahlt.

Warten wir es ab, das Bundes-Ministerium der Justiz wir uns auf dem Laufenden halten.

Fragen an den Versicherungsmakler,

Dübbert u. Partner  DAS Makler Netzwerk

für Versicherungen und Finanzdienste, hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner.

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