12. Juni 2007
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Versicherungen -
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ausgerechnet die Gesellschaften
mit den höchsten versprochenen Leistungen sind offenbar nicht in der Lage, mit ihren stillen Reserven einen einmaligen Crash der Kapitalmärkte abzufangen. ... Im Zusammenhang mit den unverbindlich in Aussicht gestellten Ablaufleistungen muss man leider feststellen, dass sich die hohen Prognosen einiger Anbieter weder durch die tatsächlich erzielte Verzinsung ihrer Kapitalanlagen noch durch eine besonders exponierte Sicherheitslage rechtfertigen. Ganz im Gegenteil: Einige Anbieter glänzen mit hohen Renditeprognosen, obwohl die Kapitalanlagen nicht einmal Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllen.
Schließlich bleibt zu hoffen, dass auch die Medien
insbesondere in Form von Verbraucher- und Finanzzeitschriften erkennen, dass es sich bei den in Aussicht gestellten Ablaufleistungen lediglich um unverbindliche Hochrechnungen der Gesellschaften handelt.
In Beispielrechnungen der Lebensversicherer nicht nachvollziehbar kommentiert Professor Dr. Oskar Goecke (FH Köln) dann am 27.Juni 2000 zu einer Studie der Kölner Ratingagentur ASSEKURATA:
Die Beispielrechnungen in der Lebensversicherung sind zu einem großen Teil nicht nachvollziehbar. ... Die Studie belegt, dass die Fokussierung des Wettbewerbs auf die versprochene Ablaufleistung zu einer Fehlallokation führen kann. Nicht der leistungsstärkste Versicherer gewinnt den Kunden, sondern der Versicherer, der am meisten verspricht. Der "Wettbewerb der Versprechungen" ist dabei für Kunden und Versicherungsunternehmen gleichermaßen gefährlich. Der Kunde wiegt sich in falscher Sicherheit und die Lebensversicherer verlieren ihre Glaubwürdigkeit. Weiter stellt ASSEKURATA dazu fest:
Problematisch ist es, wenn die hohen Zinsen
der Vergangenheit in der derzeitigen Niedrigzinsphase in den Beispielrechnungen zur Berechnung der Ablaufleistungen genutzt werden.
Da auf Grund der sehr optimistischen Einschätzung der Verzinsung gegenwärtig die Beispielrechnungen in bedeutendem Maße nicht mehr nachvollziehbar sind, hält ASSEKURATA es für angebracht, im Rahmen der Neutarifierung die Höhe der Gewinnbeteiligung nach unten zu korrigieren. Eine marktweite Korrektur der Gewinnbeteiligung würde die Vertrauenswürdigkeit der Beispielrechnungen erhöhen.
Für den Kunden ist es besser, dass die Beispielrechnung von niedrigeren Werten ausgeht, die dafür dann aber auch mit höherer Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können, als wenn ihm zu optimistische Versprechungen gemacht werden.
Im Laufe des Jahres 2001
verschärfte sich die Situation weiter. Die von ASSEKURATA veröffentlichte Pressemitteilung vom 23. Nov. 2001 Neuordnung des § 341b HGB Hilfestellung für die Kapitalmärkte und die Versicherungsunternehmen ein Problem für die Verbraucher verlautbart:
Niedrige Gewinnbeteiligungen führen auch zu niedrigen Renditeerwartungen in den Beispielrechnungen im Neugeschäft. Dr. Reiner Will, ASSEKURATA: Es besteht die Gefahr, dass Unternehmen ihre Gewinnbeteiligung nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechend weit absenken, damit sie sich mit höheren Beispielrechnungen Startvorteile im privaten Altersvorsorgemarkt sichern.
Insbesondere bestehe die Gefahr, dass Lebensversicherer ihre Substanz angreifen, um 2002 mit hohen Gewinnbeteiligungen aufwarten zu können. So ist verstärkt zu beobachten, dass z. B. stille Reserven in den festverzinslichen Namenspapieren realisiert werden, die dann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Außerdem wird zunehmend in riskantere Finanzmarktinstrumente investiert, beispielsweise in Papiere mit fallenden Zinsen.
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