12. Juni 2007
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Versicherungen -
Finanzen
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Manager Strafrechtsschutzversicherung
In diesem Fall schützt Sie die Strafrechtsschutzversicherung vor den explodierenden Kosten, indem Sie diese übernimmt und Sie nicht auch noch über das finanzielle Risiko eines Prozesses nachdenken müssen.
Manager Vermögensschadenrechtsschutzversicherung
Sie als Geschäftsführer oder Mitglied der Führungsebene eines Unternehmens haben eine hohe Verantwortung zu tragen. Immer öfter werden den Top-Managern Fehler bei der Bewertung von Investitionen oder der aktuellen Marktsituation vorgeworfen. Hierbei kann Sie nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch eine dritte Person in Anspruch nehmen, wenn ein Vermögensschaden entstanden ist.
Teilweise ist die persönliche Haftung Ihres kompletten Privatvermögens
auch noch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen möglich. Hier wird ein extrem hoher Haftungsmaßstab angesetzt.
Besonders schwierig wird es, wenn zwischen dem vorgeworfenen Tatbestand und dem Vorwurf selbst bereits einige Zeit vergangen ist, denn Sie sind in der Beweispflicht, dass Sie zu dem damaligen Zeitpunkt die Entscheidungen auf Grundlage Ihres damaligen Wissensstandes getroffen haben. Oft ist dies unter Zeitdruck geschehen, und so können Sie sich kaum noch an die genauen Umstände erinnern. Damit haben Sie dann schon fast verloren, und ein langwieriges Verfahren schließt sich an.
Die Kosten hierfür betragen oft mehrere 10.000 Euro,
denn auch für ein solches Verfahren, empfiehlt es sich, spezialisierte Anwälte zu beauftragen, die dementsprechend höhere Honorare verlangen. Solche Prozesse ziehen sich fast immer über Monate, wenn nicht gar über Jahre hin, weil eine Klärung des angeklagten Sachverhaltes oft sehr schwierig ist. Meist wird auch gegen mehrere Verantwortliche ermittelt, die alle von einem eigenen Anwalt vertreten werden und somit ergibt sich eine erneute, teils erhebliche Zeitverzögerung. Außerdem ist ja auch Ihnen bekannt, dass die Gerichte allesamt völlig überlastet sind.
Auch den Vertrag über die Vermögensschadenrechtschutz
können Sie privat abschließen und als Werbungskosten geltend machen, bzw. über Ihr Unternehmen zu Ihren Gunsten abschließen, wobei die zu zahlende Prämie dann wieder als Betriebsausgabe verbucht werden kann.
Genau wie bei der Anstellungsvertragsrechtschutzversicherung sind Sie auch hier als Vorstand, Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter wie auch als Mitglied eines Vorstandes bzw. als Beirat versichert.
Als eines der häufigsten Beispiele der Haftung und
wann die Vermögensschadenrechtsschutzversicherung greift, finden wir im Abschluss von neuen Arbeitsverträgen, "Fehlbesetzungen", dass Diskriminierungsgesetz hält hier so machen Stolperstein parat. Auch die Unterzeichnung eines Festpreisangebotes, welches fehlerhaft kalkuliert wurde, fällt in diesen Bereich. In diesem Fall erleidet das Unternehmen, durch die Pflicht zur Vertragserfüllung, einen erheblichen finanziellen Schaden, der gegenüber dem Geschäftsführer geltend gemacht werden kann.
Entscheidungen müssen getroffen werden.
Oft stellt sich erst im Nachhinein die Fehlerhaftigkeit der Entscheidung raus.
Das kann böse Folgen und Konsequenzen für den Entscheidungsträger haben.
Das sind nur einige Beispiele für die Fußangeln und Stolpersteine
die tagtäglich die Entscheidungsträger von Unternehmen und Firmen erwarten. Dabei spielt die Größe des Unternehmens die kleinste Rolle. Die Haftung bleibt bei den Entscheidungsträgern.
Die besten Beispiele dafür, sind aus der jüngsten Zeit, von einer namhaften Bank und zwei Großkonzernen bekannt.
Sie sehen also, diese Bausteine der Versicherungen
für Vorstände, Manager, geschäftsführende Gesellschafter, oder als Beirat sind nicht nur hilfreich, sondern regelrecht zwingend notwendig. Generell gilt, der Manager ist immer in der Beweispflicht seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein. Das gilt auch für Stiftungsmanager und Managern in Einrichtungen der öffentlichen Hand.
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