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zum 1. Juli 2007 sinkt zum ersten mal der Unterhalt für Kinder

"das hat es noch nie gegeben" so der Familienrichter Jürgen Soyka vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Die bundesweit gültige "Düsseldorfer Tabelle" berücksichtigt erstmalig die sinkenden Nettolöhne die der Düsseldorfer Tabelle zu Grunde liegen. "wenn die Eltern weniger verdienen, so muss irgendwo gekürzt werden" so Soyka.

Siehe auch: "von Frau zu Frau"

"Dann sind auch die Kinder betroffen". Ca. 3,6 Millionen Kinder leben in Deutschland bei einem allein erziehenden Elternteil, so das Statistische Bundesamt. Der Verband der allein erziehenden Väter und Mütter bezeichnet das als einen Skandal angesichts erhöhter und sprudelnder Steuereinnahmen.

Fast 2 Millionen Kinder stehen an der Armutsgrenze.

Es muss mehr für Kinder getan werden als nur deren bloße Existenz zu sichern. Freiwillig können die Eltern die Unterhaltskürzungen ausgleichen und so ihren Kindern mehr als nur das Existenzminimum sichern. Ob das allerdings machbar ist angesichts der Lohnabschlüsse und des Lohn- Gefüges ist fraglich. Viele Arbeitnehmer arbeiten selber für weniger als sie zur Existenzsicherung benötigen. Jüngste Debatte im Parlament, die Forderung nach einem Mindestlohn. Die Frage nach der sozialen Verantwortung der Arbeitgeber und Unternehmer muss auf den Prüfstand. Nicht alle Unternehmer entziehen sich dieser Verantwortung und nicht alle Unternehmen verlagern in Billiglohnländer oder drohen mit "Auswanderung". Ein Blick über Landesgrenzen tut auch bei den Politikern Not, in der Diskussion um Mindestlöhne.

Die Regelbeträge zum Unterhalt orientieren sich am Nettolohn.

Zwar wird die Düsseldorfer Tabelle alle zwei Jahre auf den neusten Stand gebracht, letztmalig 2005 und da stieg der Unterhaltsregelsatz um 2,5 Prozent an.

So sieht die neue Berechnung aus. Bei Netto 1.300 Euro im Monat muss für ein fünfjähriges Kind 202 Euro an Unterhalt gezahlt werden, zwei Euro weniger als bisher. Ab 4.400 Euro sind es 404 Euro  weniger. Etwas mehr Geld bekommen nur volljährige Kinder wenn der Unterhaltspflichtige in den unteren drei Gehaltsgruppen eingestuft ist. Der maximale Unterhaltssatz für volljährige Kinder liegt der Zeit bei 662 Euro, aber auch nur, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil 4.400 Euro oder mehr Netto verdient. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Neben der Düsseldorfer Tabelle existiert noch die Berliner Tabelle.

Die "Berliner Tabelle" beinhaltet noch zwei weitere Niedrig-Einkommensgruppen. Diese Einkommensgruppen berücksichtigen die neuen Bundesländer. Bei ca. 1.000 Euro Netto-Einkommen müssen hier, je nach Alter des Kindes, zwischen 186 Euro und 361 Euro pro Monat an Mindestunterhalt bezahlt werden.

Die geplante Unterhaltsreform hält aber noch größere Ungemach für die Kinder bereit. Geht die geplante Orientierung am steuerlichen Existenzminimum durch, so drohen bis zu 12 Prozent Abschlagt. Das bedeutet, die Düsseldorfer Tabelle ist Makulatur, wenn diese Reform so in Kraft tritt. Ouelle: FTD

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